09.06.2020 - 7 Erhalt des Baumbestandes durch verpflichtende N...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- (verwiesen in der Präsidiumssitzung am 18.05.2020 in den Bau- und Sanierungsausschuss)
- Gremium:
- Bau- und Sanierungsausschuss
- Datum:
- Di., 09.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Jeanette Stieber
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Wortmeldungen:
Bereits in der gemeinsamen Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses und des Ausschusses für nachhaltige Entwicklung, Umwelt und Klimaschutz am 13.01.2020 stand die Vorlage auf der Tagesordnung informiert Herr Kargel.
Frau Schmidt-Blaahs erläutert den eingereichten neuen Antrag der Fraktion, der präzisiert wurde. So sind u. a. gefällte oder anderweitig verlorene Bäume im Verhältnis 1 zu 3 zu ersetzen und Ausfälle in Baumreihen oder Alleen in Reihe nachzupflanzen. Der Baumersatz sollte in der Pflanzperiode nach dem Ende der Baumaßnahme erfolgen. Außerdem sollte die Hansestadt Wismar zusammen mit den Versorgungsträgern ein Regelwerk für innerstädtische Baumpflanzungen erarbeiten. Auch sollten die Bürger*innen an dem frühzeitigen Verfahren bei der Gestaltung des öffentlichen Raumes mit einbezogen werden, da Bäume für alle Bürger*Innen sehr wichtig sind.
Frau Schmidt-Blaahs verweist auf das Naturschutzgesetz M-V und auf den Baumschutzkompensationserlass.
Weitere Wortmeldungen: Herr Dr. Reimann, Herr Groth, Herr Dr. Reimann, Herr Bohacek, Frau Schmidt-Blaahs, Herr Kargel
Weitere Wortmeldungen gibt es nicht.
Hinweis: (VO/2019/3173 vom 19.08.2019 und dazugehörige Antwort der Verwaltung VO/2019/3173-01).
Es ergeht folgender Antrag:
Der Bau- und Sanierungsausschuss verweist die Vorlage zurück in die Bürgerschaft.
Herr Kargel lässt über den Antrag abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister unter Verwendung des gerade entstehenden digitalen Baumkatasters und der GALK-Liste im öffentlichen Raum:
1.) Gefällte oder anderweitig verlorene Bäume im gleichen Stadtteil im Verhältnis 1 zu 3 zu ersetzen und Ausfälle in Baumreihen oder Alleen in Reihe nachzupflanzen. Eine Kompensation in anderen Stadtteilen ist nicht zulässig.
2.) Der Baumersatz erfolgt in der Pflanzperiode nach dem Ende der Baumaßnahme. Bei Abgängen von Bäumen, die nicht mit Baumaßnahme zusammenhängen, erfolgt der Baumersatz in der nachfolgenden Pflanzperiode.
3.) Um neue innerstädtische Pflanzräume zu erschliessen und bestehende zu bewahren erarbeitet die Hansestadt Wismar gemeinsam mit den Versorgungsträgern ein Regelwerk für innerstädtische Baumpflanzungen für die Bereiche mit unterirdischen Infrastrukturen, insbesondere Ver- und Entsorgungsleitungen.
4.) Die Stadt beteiligt die Bürger*innen in frühzeitigen partizipativen informellen Verfahren an der Gestaltung der Begrünung im öffentlichen Raumes.
5.) Die Stadt führt die Werte aller Bäume in der Doppik als Vermögen der Stadt und berichtet jährlich über Zu- und Abgänge.