03.09.2013 - 5 Haushaltssicherungskonzept 2013

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Wortmeldungen:

Herr Leja

Frau Bansemer, Frau Helms, Herr Senator Berkhahn

 

Frau Sturbeck erklärt einführend noch einmal, dass die Hansestadt Wismar für das Jahr 2013 dem Ministerium für Inneres und Sport keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen konnte und somit die Auflage zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes erhielt. Dieses Haushaltssicherungskonzept soll der Verwaltung für die nächsten Jahre als Arbeitsanleitung an die Hand gegeben werden. Sie bittet nun Frau Bansemer die vorgenommenen Änderungen vorzustellen.

 

In den Diskussionen über den ersten Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes in den beratenden Ausschüssen im August ergaben sich viele Anregungen und Hinweise, so dass eine Überarbeitung des Konzeptes erforderlich wurde. Der neue Entwurf liegt nun vor, der sich inhaltlich nicht wesentlich verändert hat. Im ersten Entwurf wurde noch davon ausgegangen, dass die Tilgungsleistungen nicht berücksichtigt werden müssen, so dass bereits zum Jahr 2015 mit einem ausgeglichenen Haushalt gerechnet wurde. Das ist nicht der Fall, so dass unter Berücksichtigung der Tilgungsleistungen und der kompletten Umsetzung aller Maßnahmen erst im Jahr 2017 ein Haushaltsausgleich erreicht werden kann.

 

Die erste Änderung erfolgte auf Seite 5 des Konzeptes. Hier wird die aktuelle Haushaltssituation nun ausführlicher beschrieben. Eine Anregung aus den Ausschüssen war, Maßnahmen, die finanziell noch nicht benannt werden konnten, herauszunehmen. Auch dies wurde umgesetzt, so dass im neuen Entwurf nur die bezifferten Maßnahmen belassen wurden. Komplett überarbeitet und entschlackt wurde das Personalentwicklungskonzept. Weitere Maßnahmen, wie die bedarfsgerechte Ausbildung, Abrechnung der Gesellschaften, Anpassung von Satzungen und Entgeltordnungen wurden gebündelt und um die finanziellen Auswirkungen ergänzt. Bei den Mitgliedschaften wurden nur die freiwilligen belassen, die Pflichtmitgliedschaften herausgenommen. Auch die Maßnahme zur Veräußerung von Objekten und Flächen wurde um die finanzielle Auswirkung ergänzt. Hier wurde benannt, welche Veräußerungen dem städtischen Haushalt zusätzliche Mittel bringen können. Des Weiteren wurden Umschuldungen von Krediten vorgenommen, woraus sich eine Zinseinsparung für die nächsten Jahre ergibt. Die Gesamtübersicht wurde, wie eingangs erwähnt, um die Tilgung ergänzt.

 

Der Gesetzgeber gibt uns mit dem Haushaltssicherungskonzept eine Hilfe an die Hand. Sollte der Hansestadt Wismar der geplante Haushaltsausgleich bis zum Jahr 2017 gelingen, wird das Land uns mit finanziellen Mitteln unterstützten.

 

Frau Sturbeck bedankt sich bei Frau Bansemer für ihre Ausführungen und bittet nun Frau Helms um nochmalige Erläuterung zu den Einsparungsvorschlägen (Seite 72 und 73), mit denen der EVB den städtischen Haushalt um 100 T€ entlasten will.

 

Frau Helms erklärt noch einmal, dass insbesondere die Leistungen, für die Mittel aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt werden müssen, auf mögliche Einsparungen betrachtet wurden. Auch hier wiederum können nur die freiwilligen Leistungen reduziert werden. Im Bereich der Grünflächen- und Straßenunterhaltung wurden bereits viele Einsparmaßnahmen umgesetzt, so dass eine weitere Reduzierung der Leistungen zum Wohle der Allgemeinheit nicht erfolgen sollte. Aufgrund des steigenden Arbeitsaufwandes bei gleichzeitigem Personalrückgang ist die Erbringung der Pflegeleistungen durch eigenes Personal allein nicht mehr zu schaffen, so dass bereits jetzt viele Leistungen fremd vergeben wurden. Dabei führt die Umsetzung des Beschlusses zum Mindestlohn dazu, dass der EVB in den kommenden Jahren noch mehr finanzielle Mittel aus dem städtischen Haushalt benötigt. Frau Helms erklärt weiter, dass sich grundsätzlich gegenüber dem ersten Entwurf an den vorgeschlagenen Einsparungsmaßnahmen nichts geändert hat. Im letzten Betriebsausschuss wurde die Frage gestellt, ob für die beabsichtigte Einsparung bei der Straßenbeleuchtung bereits Tests durchgeführt wurden. Wir schlagen daher jetzt vor, mit Beginn der Reduzierung der Straßenbeleuchtung kurzfristig auf die Anmerkungen und Hinweise der Bürger einzugehen und flexibel darauf zu reagieren. Es ist aus unserer Sicht durchaus vorstellbar, dass z. B. zwischen Wohn- und Gewerbegebieten Unterschiede in der Umsetzung möglich wären. Aus diesem Grund wurde die starre Regelung „Komplettabschaltung jeder 2. Lampe, außer in der Altstadt“ in dem jetzigen Entwurf gestrichen.

 

Frau Sturbeck bedankt sich auch für die Ausführungen von Frau Helms und schlägt vor, über folgendes abzustimmen:

 

Dem EVB wird es überlassen, in welchem Umfang er die einzelnen im Haushaltssicherungskonzept (S. 72 + 73) genannten Maßnahmen zur Entlastung des städtischen Haushaltes um insgesamt 100 T, erbringen wird.

 

Es erfolgt die Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

 

Im Anschluss an diese Ausführungen gibt es nur eine Frage von Herrn Leja. Er lässt sich von Frau Bansemer die Gründe zur Erhöhung der Gewerbe- und der Grundsteuer erklären. Frau Sturbeck weist ihn darauf hin, dass diese Frage in einen anderen Ausschuss gehört. Auch Herr Senator Berkhahn betont noch einmal, dass in den jeweiligen Fachausschüssen nur über den diesen Ausschuss betreffenden Teil (hier EVB) beraten und abgestimmt wird. Frau Sturbeck lässt somit über die im Haushaltssicherungskonzept vom EVB vorgeschlagenen Maßnahmen abstimmen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt das Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2013 bis 2018  in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 1             

Enthaltungen: 1             

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1485&selfaction=print