19.12.2019 - 10.9 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Begründung: Herr Berkhahn

 

 

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Beschluss:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61/04 „Wohn- und Mischgebiet Rostocker Straße/ Philosophenweg“.

 

2. Der Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Norden: durch die Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG (Bahnstrecke Wismar – Rostock)

im Osten: durch das unbebaute Grundstück östlich des Dorsteinweges

im Süden: durch die Wohnbaugrundstücke der Rostocker Straße 7-39

im Westen: durch die Grundstücke des Philosophencenters und der ATU Werkstatt

(siehe Anlage 1 - Übersichtsplan)

 

3. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61/04 „Wohn- und Mischgebiet Rostocker Straße/Philosophenweg“.

 

4. Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

6. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sind durchzuführen.

 

7. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme von Planungsleistungen entsprechend Anlage 4 mit der Deutschen Reihenhaus AG, Sitz in Köln, zu schließen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

 

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

2

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=14351&selfaction=print