28.11.2019 - 12.1 Schadensmeldung für Spielplätze
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.1
- Zusätze:
- CDU-Fraktion
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 28.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Jeanette Stieber
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Im Oktober 2018 wurde der Bürgermeister durch die Bürgerschaft beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EVB Hinweisschilder bzw. Hinweisaufkleber mit den notwendigen Kontaktdaten (Telefonnummer, „Störung Wismar“-App) an allen öffentlichen Spielplätzen anzubringen. Dadurch sollte den Besuchern der Spielplätze ermöglicht werden, eine Schadensmeldung abgeben zu können (siehe VO/2018/2857). Auf Anfrage unserer Fraktion informierte die Verwaltung im Juni im Bauausschuss über den aktuellen Sachstand.
In diesem Zusammenhang bittet die CDU-Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele öffentliche Spielplätze wurde inzwischen mit einem QR-Code für die „Störung-Wismar“-App versehen?
2. Bei wie vielen öffentlichen Spielplätzen fehlt ein solcher QR-Code noch? Bis wann werden diese ergänzt?
3. Ist es geplant, gerade bei Neuerrichtungen von Spielplätzen auch weitere Kontaktdaten, wie z.B. eine Telefonnummer, auf den Hinweisschildern zu ergänzen?
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.