28.11.2019 - 11.4 Änderung der Richtlinie für die Verwendung der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.4
- Zusätze:
- Interfraktionell: CDU-Fraktion, AfD-Fraktion; Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen; Fraktion Liberale Liste - FDP; FÜR-WISMAR-Fraktion
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 28.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- Interfraktionell
- Bearbeiter:
- Fraktionen Interfraktionell
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen: Frau Matthiesen, Frau Fust, Herr Domke
Herr Krumpen, Fraktion DIE LINKE., stellt folgenden Änderungsantrag:
Die finanziellen Zuwendungen gliedern sich ab 01.01.2020 in
- einen Sockelbetrag von 10.000 EUR je Fraktion und Jahr,
- eine Zuwendung von 2.000 EUR je Fraktionsmitglied und Jahr.
Wortmeldungen: Herr Brüggert, Herr Beyer, Herr Schneider, Herr Tiedke
Es erfolgt die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
- beschlossen
Der Änderungsantrag ersetzt somit den ursprünglichen Antrag.
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt mit Wirkung ab 01.01.2020 folgende Änderung der Richtlinie für die Verwendung der Fraktionszuwendungen aus Haushaltsmitteln der Hansestadt Wismar.
§ 3 Abs. 2 S. 3 wird wie folgt geändert:
„Die finanziellen Zuwendungen gliedern sich ab 01.01.2020 in
- einen Sockelbetrag von 10.000 EUR je Fraktion und Jahr,
- eine Zuwendung von 2.000 EUR je Fraktionsmitglied und Jahr.“
Die entsprechenden Mittel sind im entsprechenden Produkt in den Haushalt 2020/2021 ff. einzustellen.