28.11.2019 - 10.2 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.2
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 28.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit aus den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 85/17 „Erschließung Gewerbegebiet Wismar West II“ mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von
Landkreis Nordwestmecklenburg, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und Planen
Landrätin als untere Wasserbehörde
Landrätin als untere Bodenschutzbehörde
Landrätin als Schulträger Landkreis Nordwestmecklenburg
Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde
Staatliches Amt für Umwelt und Landwirtschaft Westmecklenburg, Abt. Naturschutz, Wasser und Boden
Staatliches Amt für Umwelt und Landwirtschaft Westmecklenburg, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz
Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V
Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde und untere Behörde für Bodendenkmalschutz
Landesforst M-V, Forstamt Grevesmühlen
Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
Bürgermeister als Straßenbaulastträger
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb Wismar
Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Nordwestmecklenburg e.V.
berücksichtigt werden
und von
Landrätin als untere Abfallbehörde
Landrätin als untere Naturschutzbehörde
Stadtwerke Wismar GmbH
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Deutsche Telekom Technik GmbH
Einwender 1
teilweise berücksichtigt werden.
Weitere Hinweise von Behörden und Nachbargemeinden werden zur Kenntnis genommen
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Beteiligungen der Behörden und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB sowie den Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 85/17 „Erschließung Gewerbegebiet Wismar West II“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2) als Satzung.
3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 85/17 „Erschließung Gewerbegebiet Wismar West II“ (siehe Anlage 3) wird gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
5. Der Bebauungsplan wurde gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 85/17 „Erschließung Gewerbegebiet Wismar West II“ als Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 85/17 rechtskräftig.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
8,8 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
5,3 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
5,9 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
106,6 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
12,9 MB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
7,6 MB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
2,6 MB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
2,2 MB
|