29.08.2019 - 11.2 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss:

 

1.  Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 69/08Südöstlicher Altstadtrand“ (siehe Anlage 1 – rote Linie) das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes durchzuführen. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69/08 erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung.

 

2.  Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69/08 wird wie folgt begrenzt:

im Nordwesten:  durch die Grünfläche an der Turmstraße

im Nordosten:  durch die Zufahrt zur Kindertagesstätte (Planstraße A)

im Südosten:  durch eine Linie im Abstand von 25 - 50 m zur Dr.-Leber-Straße               (Busparkplätze)

im Südwesten:  durch die Zufahrt zu den Parkplätzen Turmstraße (Planstraße B)

                                   (siehe Anlage 1)

 

3.  Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

4.  Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB ist von der Verwaltung durch-zuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

- einstimmig beschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=13298&selfaction=print