29.08.2019 - 11.2 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.2
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 29.08.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“ (siehe Anlage 1 – rote Linie) das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes durchzuführen. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69/08 erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung.
2. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69/08 wird wie folgt begrenzt:
im Nordwesten: durch die Grünfläche an der Turmstraße
im Nordosten: durch die Zufahrt zur Kindertagesstätte (Planstraße A)
im Südosten: durch eine Linie im Abstand von 25 - 50 m zur Dr.-Leber-Straße (Busparkplätze)
im Südwesten: durch die Zufahrt zu den Parkplätzen Turmstraße (Planstraße B)
(siehe Anlage 1)
3. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB ist von der Verwaltung durch-zuführen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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835,3 kB
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2
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333,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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646,2 kB
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