27.06.2019 - 12.2 Einrichtung eines Ausschusses für Umwelt, Klima...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Antrag liegt in modifizierter Form vor und lautet wie folgt.

 

Beschluss:

Die Bürgerschaft beschließt nachfolgende Änderungssatzung zur Hauptsatzung.

 

 

 

3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 12.12.2016

 

Auf der Grundlage des § 5 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) wird nach Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar auf ihrer Sitzung am 27.06.2019 nachfolgende Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 12.12.2016 erlassen:

 

 

Art. 1

 

1.

In § 8 Abs. 4 Ziffer 2 Satz 1 der Hauptsatzung wird das Wort „Umweltschutz“ gestrichen.

 

2.

Dem § 8 der Hauptsatzung wird ein Abs. 6 mit folgendem Inhalt hinzugefügt:

 

„Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Umwelt und Klimaschutz“

 

Mit den folgenden Aufgaben:

-  Umweltschutz, insbesondere Anregungen von Maßnahmen der Stadt auf dem Gebiet des

Umwelt-/Klimaschutzes sowie Mitwirkung bei deren Umsetzung;

-  Energiemanagement;

-  Behandlung von Grundsatzfragen zu Nachhaltigkeit, Umwelt und Klimaschutzaspekten;

-  Anregungen für eine nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung;

-  Stellungnahme und Entwicklung von Richtlinien für Umwelt- und Klimaentwicklungsziele als Querschnittsaufgabe“.

 

 

Art. 2

 

Diese Änderungssatzung tritt gem. § 5 Abs. 2 Satz 8 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit der Beschlussfassung in Kraft.

 

 

Wismar, den 27.06.2019

 

 

Thomas Beyer

Bürgermeister

 

 

 

 

Begründung: Herr Krumpen

 

Herr Tiedke, SPD-Fraktion, stellt folgenden Änderungsantrag:

Die Aufgaben des Ausschusses werden wie folgt geändert:

-  Energiemanagement

-  Entwicklung und Fortsetzung von allgemeinen Grundsätzen und Richtlinien für Umwelt-, Klima- und Energieentwicklungsziele

-  Anregung von Maßnahmen der Stadt auf dem Gebiet des Umweltschutzes sowie Mitwirkung bei deren Umsetzung

-  Behandlung von Grundsatzfragen in Umwelt- und Klimaschutzaspekten

 

Wortmeldung: Frau Fust

 

 

 

Es erfolgt die Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion.

beschlossen

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:  17

Nein-Stimmen: 11

Enthaltungen:    8

 

 

 

Die Vorlage kommt modifiziert zur Abstimmung.

 

 

 

 

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Beschluss:

Die Bürgerschaft beschließt nachfolgende Änderungssatzung zur Hauptsatzung.

 

 

3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 12.12.2016

 

Auf der Grundlage des § 5 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) wird nach Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar auf ihrer Sitzung am 27.06.2019 nachfolgende Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 12.12.2016 erlassen:

 

 

Art. 1

 

1.

In § 8 Abs. 4 Ziffer 2 Satz 1 der Hauptsatzung wird das Wort „Umweltschutz“ gestrichen.

 

2.

Dem § 8 der Hauptsatzung wird ein Abs. 6 mit folgendem Inhalt hinzugefügt:

 

„Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Umwelt und Klimaschutz“

 

Mit den folgenden Aufgaben:

-  Energiemanagement;

-  Entwicklung und Fortsetzung von allgemeinen Grundsätzen und Richtlinien für Umwelt-, Klima- und Energieentwicklungsziele;

-  Anregung von Maßnahmen der Stadt auf dem Gebiet des Umweltschutzes sowie Mitwirkung bei deren Umsetzung;

-  Behandlung von Grundsatzfragen in Umwelt- und Klimaschutzaspekten.

 

 

Art. 2

 

Diese Änderungssatzung tritt gem. § 5 Abs. 2 Satz 8 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit der Beschlussfassung in Kraft.

 

 

Wismar, den 27.06.2019

 

 

 

Thomas Beyer

Bürgermeister

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

 

Ja-Stimmen:  34

Nein-Stimmen:   0

Enthaltungen:    3

 

 

 

 

 

 

 

 

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