27.06.2019 - 12.2 Einrichtung eines Ausschusses für Umwelt, Klima...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.2
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 27.06.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- Interfraktionell
- Bearbeiter:
- Fraktionen Interfraktionell
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Antrag liegt in modifizierter Form vor und lautet wie folgt.
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt nachfolgende Änderungssatzung zur Hauptsatzung.
3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 12.12.2016
Auf der Grundlage des § 5 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) wird nach Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar auf ihrer Sitzung am 27.06.2019 nachfolgende Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 12.12.2016 erlassen:
Art. 1
1.
In § 8 Abs. 4 Ziffer 2 Satz 1 der Hauptsatzung wird das Wort „Umweltschutz“ gestrichen.
2.
Dem § 8 der Hauptsatzung wird ein Abs. 6 mit folgendem Inhalt hinzugefügt:
„Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Umwelt und Klimaschutz“
Mit den folgenden Aufgaben:
- Umweltschutz, insbesondere Anregungen von Maßnahmen der Stadt auf dem Gebiet des
Umwelt-/Klimaschutzes sowie Mitwirkung bei deren Umsetzung;
- Energiemanagement;
- Behandlung von Grundsatzfragen zu Nachhaltigkeit, Umwelt und Klimaschutzaspekten;
- Anregungen für eine nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung;
- Stellungnahme und Entwicklung von Richtlinien für Umwelt- und Klimaentwicklungsziele als Querschnittsaufgabe“.
Art. 2
Diese Änderungssatzung tritt gem. § 5 Abs. 2 Satz 8 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit der Beschlussfassung in Kraft.
Wismar, den 27.06.2019
Thomas Beyer
Bürgermeister
Begründung: Herr Krumpen
Herr Tiedke, SPD-Fraktion, stellt folgenden Änderungsantrag:
Die Aufgaben des Ausschusses werden wie folgt geändert:
- Energiemanagement
- Entwicklung und Fortsetzung von allgemeinen Grundsätzen und Richtlinien für Umwelt-, Klima- und Energieentwicklungsziele
- Anregung von Maßnahmen der Stadt auf dem Gebiet des Umweltschutzes sowie Mitwirkung bei deren Umsetzung
- Behandlung von Grundsatzfragen in Umwelt- und Klimaschutzaspekten
Wortmeldung: Frau Fust
Es erfolgt die Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion.
– beschlossen
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 11
Enthaltungen: 8
Die Vorlage kommt modifiziert zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt nachfolgende Änderungssatzung zur Hauptsatzung.
3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 12.12.2016
Auf der Grundlage des § 5 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) wird nach Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar auf ihrer Sitzung am 27.06.2019 nachfolgende Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 12.12.2016 erlassen:
Art. 1
1.
In § 8 Abs. 4 Ziffer 2 Satz 1 der Hauptsatzung wird das Wort „Umweltschutz“ gestrichen.
2.
Dem § 8 der Hauptsatzung wird ein Abs. 6 mit folgendem Inhalt hinzugefügt:
„Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Umwelt und Klimaschutz“
Mit den folgenden Aufgaben:
- Energiemanagement;
- Entwicklung und Fortsetzung von allgemeinen Grundsätzen und Richtlinien für Umwelt-, Klima- und Energieentwicklungsziele;
- Anregung von Maßnahmen der Stadt auf dem Gebiet des Umweltschutzes sowie Mitwirkung bei deren Umsetzung;
- Behandlung von Grundsatzfragen in Umwelt- und Klimaschutzaspekten.
Art. 2
Diese Änderungssatzung tritt gem. § 5 Abs. 2 Satz 8 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit der Beschlussfassung in Kraft.
Wismar, den 27.06.2019
Thomas Beyer
Bürgermeister