28.03.2019 - 11.4 Änderung des § 26 Abs. 4 der Geschäftsordnun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Begründung: Herr Domke

 

Wortmeldung: Herr Dr. Zielenkiewitz

 

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Beschluss:

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

§ 26 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar wird wie folgt geändert:

 

(4) Erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Gesamtzahl der Sitze, vervielfacht mit der Zahl der Stimmen, die ein Wahlvorschlag erhalten hat, durch die Stimmenzahl aller Wahlvorschläge geteilt wird. Jeder Wahlvorschlag erhält zunächst so viele Sitze wie ganze Zahlen auf ihn entfallen. Danach zu vergebende Sitze sind den Wahlvorschlägen in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben, zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los, das durch den Präsidenten oder die Präsidentin zu ziehen ist.“

 

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

 

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