09.01.2019 - 5 Brandschutzsanierung der Sport- und Mehrzweckha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mi., 09.01.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement
- Bearbeiter:
- Anja Danigel-Ousaouri
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen: Frau Bansemer, Herr Rode
Frau Bansemer führt kurz in die Vorlage ein. Es handelt sich um keine Komplettsanierung, jedoch für die Gewährung der Sicherheit ist eine Brandschutzsanierung zwingend notwendig. Im August 2018 erhielten wir erstmalig die überarbeiteten Zahlen von den Planern, um das Baurecht lt. Brandschutzordnung wiederherzustellen. Die Sanierungsarbeiten werden in zwei Bauabschnitten aufgeteilt. Der 2. BA erfolgt zeitlich etwas später.
1. BA Kosten 4,2 Millionen Euro / Förderung 2,7 Millionen Euro
Differenz erfolgt aus dem städtischen Haushalt (nicht geplant) -> Antrag Sonderbedarf
2. BA Kosten 2,1 Millionen Euro / Förderung 1,9 Millionen Euro (90% beantragt)
Differenz aus Kreditermächtigungen Kurt-Bürger-Stadion
Ein Bericht dazu erfolgt bis zu nächsten BS-Sitzung. Die Sporthalle am Friedenshof (alte Brechthalle) wird aufgrund einer Vereins- und Schulsportgefährdung nicht zeitgleich mit der Sport- und Mehrzweckhalle saniert.
Herr Rode führt kurz zu den technischen Details aus. Die Brandschutzsanierung ist dringend notwendig um den Betrieb nach dem Brandschutzgutachten nicht zu gefährden. Derzeit ist nur eine eingeschränkte Besucheranzahl möglich. Selbst nach dem 1. BA ist nur eine eingeschränkte Nutzung möglich, daher sollte der 2. BA schnellstmöglich im Anschluss an den 1. BA erfolgen.
Wortmeldungen: Herr Rickert, Herr Domke, Herr Ahlvers, Herr Jörss, Herr Bojahr
- im Bauausschuss beraten? -> nicht notwendig, da die Maßnahmen bereits von der BS beschlossen wurden
- Beratung am 7.1.19 im Kulturausschuss erfolgt
- Zeitliche Ausführung? -> Planung: Beginn August 2019
- Momentane Einschränkungen: 400 weniger Zuschauer auf jeder Seite
- Verfahrensweise ohne Förderbescheid für 2. BA: Kreditgenehmigung vom IM, Verschiebung weiterer Maßnahmen (siehe Beschlussvorschlag 3)
- Wird eine Klimaanlage installiert? -> nein, „nur“ eine schadstoffgerechte Entsorgung von asbestbelasteten Materialien, eine dynamische Fluchtwegsteuerung und zusätzlich eine Entrauchungsanlage und natürlich eine Be- und Entlüftung
Herr Domke und Herr Bojahr regen an, zu überlegen, inwiefern der Beschlussvorschlag 3 aus der Vorlage genommen werden sollte. Frau Bansemer merkt an, dass die Abarbeitung der Maßnahmen nach Prioritäten erfolgt, die Schulen und Sportstätten stehen hier an erster Stelle. Sollte keine Sanierung erfolgen, ist eine Schließung der Halle möglich, so Herr Rode. Herr Domke fragt nach, inwiefern die Prioritäten der Maßnahmen realistisch bewertet werden. Daraufhin erläutert Frau Bansemer die kritischen Einschätzungen und die Erarbeitung einer Zeitschiene (5-7 Jahre). Diese werden der BS dann auf einer Info-Veranstaltung näher erläutert.
Abschließend merkt Herr Domke an, dass nach den Sanierungsarbeiten mit Mehreinnahmen (Besucherzahlen) zu rechnen ist und es kommt zur Abstimmung:
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 1 |
Beschlussvorschlag:
1.Die Bürgerschaft beschließt die Realisierung des Vorhabens „Brandschutzsanierung Sport- und Mehrzweckhalle, Bürgermeister-Haupt-Str. 31, 2. Bauabschnitt“ auf der Basis der beantragten Fördermittel aus dem Projektaufruf 2018 zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“.
2. Die notwendigen kommunalen Eigenanteile für die Brandschutzsanierung der Sport- und Mehrzweckhalle im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für den 1. und 2. Bauabschnitt werden aus dem Haushalt bereitgestellt.
3.Im Fall, dass keine Förderung aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gewährt wird, ist die Finanzierung für beide Bauabschnitte in geeigneter Weise sicherzustellen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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