06.11.2018 - 5 2. Änderungssatzung der Satzung über die Entwäs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Eigenbetriebsausschusses
- Gremium:
- Eigenbetriebsausschuss
- Datum:
- Di., 06.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Bearbeiter:
- Cathleen Wellmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Hansestadt Wismar –Abwassersatzung der Hansestadt Wismar- in der Fassung der 1. Änderung vom 30.11.2015. (Anlage 1)
Wortmeldungen:
Herr Senator Berkhahn, Herr Wäsch, Frau Dr. Sauerbier, Herr Weinhold, Frau Professor Dr. Mönch-Kalina, Herr Manthey, Frau Teß
Herr Senator Berkhahn informiert einführend, dass zu allen nachfolgenden Satzungen (TOP 5 bis TOP 10) die Gebühren für einen neuen Kalkulationszeitraum kalkuliert werden mussten. Der EVB hat sich entschieden, die Gebühren nicht für mehrere Jahre sondern jeweils nur für ein Jahr zu kalkulieren. Dies hat den Vorteil, auf Kostenveränderungen zeitnäher reagieren zu können.
Herr Wäsch erläutert die Änderungen in der Abwassersatzung. Die Klärschlammverwertung und -beseitigung ist Teil der Abwasserbeseitigung und soll daher ausdrücklich in die Satzung aufgenommen werden.
In der nachfolgenden Diskussion geht es um die jetzige und künftige Klärschlammverwertung (nach Beitritt in die Klärschlammkooperation Rostock) und um Möglichkeiten für eine Minimierung der Gebühren für den einzelnen Haushalt. Bei den Kosten zur Klärschlammentsorgung könnte möglicherweise Einfluss auf die anfallenden Klärschlammmengen durch Sensibilisierung der Bürger (z. B. keine Waschmittelüberdosierung) genommen werden. Eine Information hierzu in der Satzung hält die Verwaltung nicht für ratsam, da solche Informationen über den Satzungscharakter hinausgehen und evtl. Konflikte mit Interessengruppen nach sich ziehen. Das Appellieren an die Bürger beispielsweise zum Waschmittelverbrauch kann allenfalls separat über die Medien erfolgen.
Die Verwaltung informiert, dass für die Klärschlammentsorgung bis zur Fertigstellung der Anlage in Rostock keine Möglichkeit der Kosteneinsparung besteht, da sich die Stadt für diese Leistungen nach europaweiter Ausschreibung vertraglich mit einer Laufzeit von optional bis zu vier Jahren gebunden hat. Gebühren sind gemäß Kommunalabgabenrecht zu erheben und können nicht durch andere Geldquellen quersubventioniert werden.
Frau Gustke lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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88,3 kB
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2
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öffentlich
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785,8 kB
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