27.09.2018 - 10.6 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.6
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 27.09.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Cornelia Mahnel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Die Landrätin des Landkreises NWM
- Der Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde sowie untere Behörde für Bodendenkmalschutz
- Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der HWI, Bereich Entwässerung/Straßenunterhaltung
- Stadtwerke Wismar GmbH
- Deutsche Telekom AG
berücksichtigt werden und die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Der Bürgermeister als Straßenbaulastträger
teilweise berücksichtigt werden. (Abwägung, Anlage 1)
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der Behörden- und aus der Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 6. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" für das Gebiet, welches begrenzt wird:
im Norden:durch den Fuß- und Radweg südlich des Grundstücks Zierower Landstraße 18
im Osten:durch die Zierower Landstraße
im Süden:durch das Grundstück Zierower Landstraße 14
im Westen:durch die Grundstücke Ostseeblick Nr. 27,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung M-V und § 5 der Kommunalverfassung als Satzung. (Anlage 2)
4. Die Begründung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan einschließlich Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Durchführung des Bebauungsplanverfahrens zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2,9 MB
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1,2 MB
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(wie Dokument)
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8,7 MB
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