27.09.2018 - 10.5 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar; Bebauungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.5
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 27.09.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 5. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen der Behörden bzw. sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abt. Naturschutz, Wasser und Boden
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
- Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde
- Stadtwerke Wismar GmbH
- Landrätin als untere Naturschutzbehörde
- Landrätin als untere Wasserbehörde
- Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V
- Eisenbahn-Bundesamt
- Deutsche Telekom AG
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
- Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V
- Bürgermeister als Straßenbaulastträger
berücksichtigt
sowie der
- Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und Planen
teilweise berücksichtigt werden.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Anlage 1).
Die Bürgerschaft nimmt zur Kenntnis dass im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB keine Anregungen oder Hinweise geäußert wurden.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 5. Änderung für das Gebiet, welches wie folgt begrenzt wird:
im Norden:von der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Wiese
im Osten:von der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Wiese
im Süden: von der Straße Am Ring (Planstraße B)
im Westen: von der Baufläche GEE 1
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung M-V und der Kommunalverfassung als Satzung (siehe Anlage 2).
3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 5. Änderung (siehe Anlage 3) wird gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
5. Der Bebauungsplan wurde aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 5. Änderung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan einschließlich Begründung während der Öffnungszeiten der Verwaltung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 5. Änderung in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
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