27.09.2018 - 11.2 Änderung der Geschäftsordnung der Bürgerschaft
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.2
- Zusätze:
- CDU-Fraktion
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 27.09.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- CDU-Fraktion
- Bearbeiter:
- Fraktion CDU-Fraktion
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Ballentin, CDU-Fraktion, modifiziert, als Einreicher, den Antrag.
Beschlussvorschlag:
Die Geschäftsordnung der Bürgerschaft vom 25.04.2014 wird wie folgt geändert:
§ 34 Unterrichtung der Bürgerschaft
(1) Die Protokolle über die Sitzungen der Ausschüsse und des Präsidiums liegen im Büro der Bürgerschaft zur Einsicht für die Bürgerschaftsmitglieder aus. Die seit der letzten Bürgerschaftssitzung vorliegenden Protokolle über die Sitzungen der Ausschüsse liegen während der Bürgerschaftssitzung aus. Über deren Inhalt ist Verschwiegenheit zu wahren, soweit die Voraussetzungen des § 23 Absatz 6 KV M-V vorliegen.
(2) Sitzungseinberufungen, Tagesordnungen, Beschlussvorlagen, Anträge, Sitzungsprotokolle der Bürgerschaft und ihrer Gremien sowie schriftliche Mitteilungen des Bürgermeisters sind den Mitgliedern der Bürgerschaft zusätzlich über das Ratsinformationssystem bereitzustellen.
Die Absätze 3 bis 5 bleiben unverändert.
Wortmeldungen: Frau Lüders, Herr Domke, Herr Ballentin
Die Vorlage kommt modifiziert zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Die Geschäftsordnung der Bürgerschaft vom 25.04.2014 wird wie folgt geändert:
§ 34 Unterrichtung der Bürgerschaft
(1) Die Protokolle über die Sitzungen der Ausschüsse und des Präsidiums liegen im Büro der Bürgerschaft zur Einsicht für die Bürgerschaftsmitglieder aus. Die seit der letzten Bürgerschaftssitzung vorliegenden Protokolle über die Sitzungen der Ausschüsse liegen während der Bürgerschaftssitzung aus. Über deren Inhalt ist Verschwiegenheit zu wahren, soweit die Voraussetzungen des § 23 Absatz 6 KV M-V vorliegen.
(2) Sitzungseinberufungen, Tagesordnungen, Beschlussvorlagen, Anträge, Sitzungsprotokolle der Bürgerschaft und ihrer Gremien sowie schriftliche Mitteilungen des Bürgermeisters sind den Mitgliedern der Bürgerschaft zusätzlich über das Ratsinformationssystem bereitzustellen.
Die Absätze 3 bis 5 bleiben unverändert.
Die Geschäftsordnung der Bürgerschaft vom 25.04.2014 wird wie folgt geändert:
§ 34 Unterrichtung der Bürgerschaft
(1) Die Protokolle über die Sitzungen der Ausschüsse und des Präsidiums liegen im Büro der Bürgerschaft zur Einsicht für die Bürgerschaftsmitglieder aus.
(2) Sitzungseinberufungen, Tagesordnungen, Beschlussvorlagen, Anträge, Sitzungsprotokolle der Bürgerschaft und ihrer Gremien sowie schriftliche Mitteilungen des Bürgermeisters sind den Mitgliedern der Bürgerschaft zusätzlich über das Ratsinformationssystem bereitzustellen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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28,3 kB
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Anlagen
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