10.09.2018 - 7 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Bau- und Sanierungsausschuss
- Datum:
- Mo., 10.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Cornelia Mahnel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen:
Herr Hilse kritisiert die Anzahl der Zufahrten für die Garagen.
Durch die Verwaltung wird hervorgehoben, dass eine Verbesserung der städtebaulichen Situation am Standort entsteht und die Zufahrten dann gerichtet und grundstücksbezogen analog der Nachbarbebauungen verlaufen. .
Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Die Vorlage kommt zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Die Landrätin des Landkreises NWM
- Der Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde sowie untere Behörde für Bodendenkmalschutz
- Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der HWI, Bereich Entwässerung/Straßenunterhaltung
- Stadtwerke Wismar GmbH
- Deutsche Telekom AG
berücksichtigt werden und die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Der Bürgermeister als Straßenbaulastträger
teilweise berücksichtigt werden.
(Abwägung, Anlage 1)
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der Behörden- und aus der Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 6. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" für das Gebiet, welches begrenzt wird:
im Norden: durch den Fuß- und Radweg südlich des Grundstücks Zierower Landstraße 18
im Osten:durch die Zierower Landstraße
im Süden:durch das Grundstück Zierower Landstraße 14
im Westen: durch die Grundstücke Ostseeblick Nr. 27,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung M-V und § 5 der Kommunalverfassung als Satzung. (Anlage 2)
4. Die Begründung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan einschließlich Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Durchführung des Bebauungsplanverfahrens zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.
Herr Kargel bittet die Verwaltung um Erläuterungen.
Durch die Bürgerschaft wurde in der Sitzung im Dezember 2016 beschlossen, dass die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 „Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf“ für Bebauungspläne der Innenentwicklung aufgestellt wird. Mit der 6. Änderung wird die Art der baulichen Nutzung anstelle des Mischgebietes als allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
Ziel ist es, auf dem Grundstück 6 Doppelhaushälften (somit 3 Doppelhäuser) zu errichten. Die bisherige Nutzung für gewerbliche Zwecke (Möbelhandel) wird aufgehoben. Die Zufahrt ist von der Zierower Landstraße vorgesehen. Die Planung wurde im beschleunigten Verfahren gem. BauGB erarbeitet erklärt Frau Prante anhand des Planes.
Von der Zierower Landstraße werden drei Zufahrten festgesetzt. Die Ein- und Ausfahrten sind jeweils grundstücksbezogen und als gemeinsame Nutzung zulässig.
Vor den Grundstücken wird der Gehweg durch den Vorhabenträger ergänzt und anschließend als öffentliche Verkehrsfläche an die Stadt übergeben. Dies wird im Erschließungsvertrag geregelt.
Herr Kargel dankt der Verwaltung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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81 kB
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1,2 MB
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(wie Dokument)
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8,7 MB
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