30.08.2018 - 12.5 Ausweisungen von Ferienwohnungen in B-Plänen

Beschluss:
verwiesen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, bis zur Oktobersitzung der Bürgerschaft eine Übersicht zu geben bzw. eine Konzeption vorzulegen,

 

1. darüber, wo in Wismar derzeit baurechtlich die Errichtung oder Umnutzung von Wohnraum zur kurzfristigen Beherbergung zulässig ist.

 

2. darüber, wo in Wismar zukünftig Beherbergungskapazitäten im Wohnraum noch geschaffen werden können.

 

3. darüber, wie viele Ferienwohnungen bzw. Stätten der kurzfristigen Beherbergung in Wismar bestehen, sortiert nach Stadtteilen.

 

4. darüber, ob das Tourismuskonzept der Hansestadt Wismar eine Plangröße hinsichtlich zulässiger Ferienwohnungsnutzung gibt.

 

5. darüber, wie die Einhaltung der Ferienwohnungsverbote administrativ überwacht werden soll und wie Verstöße geahndet werden sollen.

 

6. darüber, für wie viele Ferienwohnungen Übernachtungssteuer erhoben wird.

 

7. darüber, wie überwacht wird, dass die Übernachtungssteuer für alle entsprechenden Wohnungen auch tatsächlich angemeldet und bezahlt wird (Stichwort Steuergerechtigkeit)

 

 

Begründung: Herr Domke

 

Wortmeldung: Senator, Herr Berkhahn

 

Herr Tiedke, SPD-Fraktion, stellt den Antrag auf Verweisung in den Bau- und Sanierungsausschuss.

 

 

Es erfolgt die Abstimmung auf Verweisung der Vorlage in den Bau- und Sanierungsausschuss.

- beschlossen.

 

Reduzieren

 

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=11651&selfaction=print