28.06.2018 - 10.4 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

Der Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde

Die Landrätin des LK NWM als untere Naturschutzbehörde

 

berücksichtigt werden, die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V

- Die Landrätin des LK NWM als untere Wasserbehörde

- Stadtwerke Wismar GmbH

 

teilweise berücksichtigt werden und die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

Betrieb für Bau und Liegenschaften M-V

- Hauptzollamt Stralsund

 

nicht berücksichtigt werden.

(Abwägung, Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der Behörden- und aus der Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" für das Gebiet, welches begrenzt wird:

 

Für die Änderung des MI-5-Gebiet in ein SO-Gebiet (Teilbereich 1 - Grundstück des Discounters Aldi):

im Norden: durch den Fuß- und Radweg zwischen der Straße Ostseeblick und der Zierower Landstraße

im Osten: durch die die Zierower Landstraße

im Süden: durch das Grundstück Zierower Landstraße 2 (Fachmärkte)

im Westen: durch das Grundstück Ostseeblick 3-11 (2 Mehrfamilienhäuser)

und

für die Änderung der Festsetzung zu Nebenanlagen (Teilbereich 2):

betrifft den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen B-Planes Nr. 32/93,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung M-V und § 5 der Kommunalverfassung als Satzung. (Anlage 2)

 

4. Die Begründung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan einschließlich Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Durchführung des Bebauungsplanverfahrens zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 "Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorf" den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

 

Die Vorlage kommt zur Abstimmung.

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

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Anlagen zur Vorlage

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