31.05.2018 - 10.1 Festlegung der Kostenbeiträge zur Heranziehung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.1
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 31.05.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40.6 Abt. Schule, Sport und Förderangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Peter Fröhlich
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Kostenbeitrag, zu dem die Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung der in § 54 Abs. 2 Satz 3 des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Grenzbetragsverordnung herangezogen werden, wird auf 30,68 Euro je Schülerin und Schüler ab dem Schuljahr 2018/2019 festgelegt. Der Beitrag wird einmal jährlich als Pauschale erhoben.
Herr Dr. Schubach, FÜR-WISMAR-Fraktion, stellt folgenden Änderungsantrag:
Die Hansestadt Wismar erhebt keine Gebühren nach § 54 Abs. 2 Satz 3 des Schulgesetzes M-V.
Wortmeldungen: Bürgermeister, Herr Beyer; Herr Domke; Senator, Herr Berkhahn; Frau Hagemann; Bürgermeister, Herr Beyer; Herr Dr. Schubach
Es erfolgt die Abstimmung über den Änderungsantrag der FÜR-WISMAR-Fraktion.
- abgelehnt
Die Vorlage kommt zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
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20,4 kB
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