31.05.2018 - 10.1 Festlegung der Kostenbeiträge zur Heranziehung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Der Kostenbeitrag, zu dem die Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung der in § 54 Abs. 2 Satz 3 des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Grenzbetragsverordnung herangezogen werden, wird auf 30,68 Euro je Schülerin und Schüler ab dem Schuljahr 2018/2019 festgelegt. Der Beitrag wird einmal jährlich als Pauschale erhoben.

 

 

Herr Dr. Schubach, FÜR-WISMAR-Fraktion, stellt folgenden Änderungsantrag:

Die Hansestadt Wismar erhebt keine Gebühren nach § 54 Abs. 2 Satz 3 des Schulgesetzes M-V.

 

Wortmeldungen: Bürgermeister, Herr Beyer; Herr Domke; Senator, Herr Berkhahn; Frau Hagemann; Bürgermeister, Herr Beyer; Herr Dr. Schubach

 

 

Es erfolgt die Abstimmung über den Änderungsantrag der FÜR-WISMAR-Fraktion.

- abgelehnt

 

 

Die Vorlage kommt zur Abstimmung.

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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