07.05.2018 - 5 Festlegung der Kostenbeiträge zur Heranziehung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Der Kostenbeitrag, zu dem die Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung der in

§ 54 Abs. 2 Satz 3 des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der  Grenzbetragsverordnung herangezogen werden, wird auf 30,68 Euro je Schülerin und Schüler ab dem Schuljahr 2018/2019 festgelegt. Der Beitrag wird einmal jährlich als Pauschale erhoben.

 

Herr Fröhlich führt in die Vorlage ein.

Er teilt mit, dass die Eltern von Schülerinnen und Schülern in Höhe von 30,68 Euro für die Finanzierung von Verbrauchsmaterialien und Arbeitsheften herangezogen werden können. Dieser Betrag soll ab dem Schuljahr 2018/2019 einmal jährlich erhoben werden. Herr Fröhlich informiert über das bisher praktizierte Verfahren in den Schulen. Das Verfahren wurde neu geordnet und soll nun gänzlich bargeldlos erfolgen.

 

Es erfolgt eine Wortmeldung von Herrn Hilse.

Es wird u. a. zur Berechnung der Kosten (Pauschalbetrag oder Berechnung pro Schüler), zu den Kopierkosten und zur Verwendung unterschiedlicher Arbeitshefte in den Schulen nachgefragt.

 

Die Beantwortung der Wortmeldung erfolgt von der Verwaltung.

 

Herr Prof. Winkler lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen:8

Nein-Stimmen:0

Enthaltungen:0

 

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Anlagen zur Vorlage

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