26.04.2018 - 10.2 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar; Bebauungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.2
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 26.04.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19/91/3 „Wohngebiet Redentin Ost“, 2. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von
Landrätin als untere Naturschutzbehörde;
Landrätin als untere Bodenschutzbehörde;
Staatliches Amt für Umwelt und Landwirtschaft, Abt. Immissions-, Klimaschutz,
Abfall- und Kreislaufwirtschaft;
Landeamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und
Katastrophenschutz M-V;
Landrätin, Kataster-und Vermessungsamt;
Bürgermeister als Straßenbaulastträger;
Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Bereich Entwässerung und Straßenunterhaltung
berücksichtigt werden (Abwägung siehe Anlage 1).
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.
Die Bürgerschaft nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Hinweise geäußert wurden.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 19/91/3 „Wohngebiet Redentin Ost“, 2. Änderung bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2).
3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 19/91/3 „Wohngebiet Redentin Ost“, 2. Änderung (siehe Anlage 3) wird gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
5. Der Bebauungsplan wurde aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 19/91/3 „Wohngebiet Redentin Ost“, 2. Änderung gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Vorlage kommt zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
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