09.04.2018 - 9 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 57/01. 1. Änderung „Sondergebiet Wohnmobil- und Ferienpark Redentin Süd“ mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von

Landrätin als untere Abfallbehörde

Landrätin als untere Naturschutzbehörde

Landrätin als untere Wasserbehörde

Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Abt. Naturschutz, Wasser und Boden

Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V

Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde und untere Behörde für Bodendenkmalschutz

Stadtwerke Wismar GmbH

Landesforstanstalt M-V, Forstamt Bad Doberan

Landrätin, Kataster- und Vermessungsamt

Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

Bürgermeister als Straßenbaulastträger

Deutsche Telekom Technik GmbH

 

berücksichtigt werden und von

 

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und                                                                                                                               Kreislaufwirtschaft

Amt für Welterbe, Tourismus und Kultur

 

teilweise berücksichtigt werden

(Abwägung siehe Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.

Die Bürgerschaft nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Hinweise geäußert wurden.

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 57/01. 1. Änderung „Sondergebiet Wohnmobil- und Ferienpark Redentin Süd“ bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2).

 

  1. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 57/01, 1. Änderung „Sondergebiet Wohnmobil- und Ferienpark Redentin Süd“ (siehe Anlage 3) wird gebilligt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 57/01, 1. Änderung „Sondergebiet Wohnmobil- und Ferienpark Redentin Süd“ nach Wirksamkeit der im Parallelverfahren aufgestellten 63. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbefläche und Grünfläche in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnmobilpark, Grünfläche und Fläche für Wald im Bereich Redentin Süd“ gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Da es keine Fragen gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 8

Nein Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage