09.04.2018 - 9 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Bau- und Sanierungsausschuss
- Datum:
- Mo., 09.04.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 57/01. 1. Änderung „Sondergebiet Wohnmobil- und Ferienpark Redentin Süd“ mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von
Landrätin als untere Abfallbehörde
Landrätin als untere Naturschutzbehörde
Landrätin als untere Wasserbehörde
Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Abt. Naturschutz, Wasser und Boden
Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz
Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V
Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde und untere Behörde für Bodendenkmalschutz
Stadtwerke Wismar GmbH
Landesforstanstalt M-V, Forstamt Bad Doberan
Landrätin, Kataster- und Vermessungsamt
Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
Bürgermeister als Straßenbaulastträger
Deutsche Telekom Technik GmbH
berücksichtigt werden und von
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Amt für Welterbe, Tourismus und Kultur
teilweise berücksichtigt werden
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.
Die Bürgerschaft nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Hinweise geäußert wurden.
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 57/01. 1. Änderung „Sondergebiet Wohnmobil- und Ferienpark Redentin Süd“ bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2).
- Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 57/01, 1. Änderung „Sondergebiet Wohnmobil- und Ferienpark Redentin Süd“ (siehe Anlage 3) wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 57/01, 1. Änderung „Sondergebiet Wohnmobil- und Ferienpark Redentin Süd“ nach Wirksamkeit der im Parallelverfahren aufgestellten 63. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbefläche und Grünfläche in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnmobilpark, Grünfläche und Fläche für Wald im Bereich Redentin Süd“ gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Da es keine Fragen gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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7,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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5,6 MB
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4
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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5
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(wie Dokument)
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3 MB
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6
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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