09.04.2018 - 7 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

1.Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19/91/3 „Wohngebiet Redentin Ost“, 2. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von

 

Landrätin als untere Naturschutzbehörde

Landrätin als untere Bodenschutzbehörde

Staatliches Amt für Umwelt und Landwirtschaft, Abt. Immissions-, Klimaschutz, Abfall- und                                                                                                                                             Kreislaufwirtschaft

Landeamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V

Landrätin, Kataster-und Vermessungsamt

Bürgermeister als Straßenbaulastträger

Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Bereich Entwässerung und Straßenunterhaltung

 

berücksichtigt werden

(Abwägung siehe Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.

Die Bürgerschaft nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Hinweise geäußert wurden.

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 19/91/3 „Wohngebiet Redentin Ost“, 2. Änderung bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2).

 

  1. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 19/91/3 „Wohngebiet Redentin Ost“, 2. Änderung (siehe Anlage 3) wird gebilligt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.

 

  1. Der Bebauungsplan wurde aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 19/91/3 „Wohngebiet Redentin Ost“, 2. Änderung gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Herr Kargel bittet die Verwaltung um Erläuterungen.

 

Frau Domschat-Jahnke informiert anhand des Planes, dass die Bürgerschaft in ihrer Sitzung im August 1999 die Aufstellung von Bebauungsplänen im Bereich der Ortsteile Fischkaten und Redentin beschlossen hat.

 

Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes liegt im Südosten der Ortslage Redentin. Ein Unternehmen plant, hier drei Doppelhäuser zu errichten. Darüber hinaus wird die Zulässigkeit der Dachneigungen erweitert, sodass die Errichtung moderner Wohngebäude möglich ist. Auch die Baugrenze wird an die neuen Planungsziele angepasst. Zusätzlich wird ein Baum in diesem Bereich angepflanzt. Die Verkehrs- und Erschließungsanlagen werden angepasst. Mit der 2. Änderung dieses Bebauungsplanes wird den städtebaulichen Zielen Rechnung getragen.

 

Hierzu gibt es keine Fragen seitens der Ausschussmitglieder, sodass Herr Kargel über die Vorlage abstimmen lässt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 9

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=11073&selfaction=print