09.04.2018 - 6 Festlegung der Schuleinzugsbereiche
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo., 09.04.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40.6 Abt. Schule, Sport und Förderangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Peter Fröhlich
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Für die Grundschulen der Hansestadt Wismar werden folgende Einzugsbereiche festgelegt:
Seeblick-Schule:Stadtgebiet der Hansestadt Wismar außer Gartenstadt
Fritz-Reuter-Schule:Stadtgebiet der Hansestadt Wismar außer Redentin
Grundschule am
Friedenshof: Stadtgebiet der Hansestadt Wismar außer Müggenburg
Neue Schule:Stadtgebiet der Hansestadt Wismar außer Hoben
Rudolf-Tarnow-Schule:Stadtgebiet der Hansestadt Wismar außer Ostseeblick
2. Für die Regionalen Schulen der Hansestadt Wismar werden folgende Einzugsbereiche festgelegt:
Ostsee-Schule:Stadtgebiet der Hansestadt Wismar außer Müggenburg
Bertolt-Brecht-Schule:Stadtgebiet der Hansestadt Wismar außer Hoben
Herr Fröhlich führt in die Vorlage ein.
Er benennt die gesetzliche Grundlage und die daraus resultierende Notwendigkeit zur Festlegung der Schuleinzugsgebiete. Die Beschlussfassung der Vorlage durch die Bürgerschaft soll die Grundlage für den Landkreis Nordwestmecklenburg zur Änderung der Schuleinzugsbereichssatzung sein. Ebenfalls soll damit die Auflage aus der Genehmigung der 1. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung des Landkreises Nordwestmecklenburg erfüllt werden.
In den Wortmeldungen von Herrn Kothe, Herrn Box und Herrn Fuhrwerk erfolgen Nachfragen zu den Einzugsbereichen, der Erfahrungswerte aus den Stadtteilen, welche bei der Festlegung herausgenommen wurden und zur Gültigkeit des Gesetzes bzw. zur Struktur des neuen Gesetzes.
Die Beantwortung der Wortmeldungen erfolgt von der Verwaltung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen:6
Nein-Stimmen:0
Enthaltungen: 1