12.02.2018 - 5 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Bau- und Sanierungsausschuss
- Datum:
- Mo., 12.02.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“ das Bauleitplanverfahren zur 2. Änderung durchzuführen.
- Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr 46/97 wir wie folgt begrenzt:
im Nordwesten:durch die Grünfläche (Ruderalfläche) Haffeld im Abstand von ca. 250 m zur
Küstenlinie Wismarbucht
im Nordosten:vom Wolfsburger Graben
im Süden:vom Betriebsgelände Fa. Egger, Baufeld GI 3
(Lageplan siehe Anlage 1)
- Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt zu machen
- Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.
- Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.
- Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar mit der Eigentümerin der Grundstücke im Plangebiet den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 46/97, 2. Änderung entsprechend Anlage 3 abzuschließen.
Herr Kargel begrüßt als Gäste die Herren Steinhagen und Kirchhoff von der Firma EGGER Holzwerkstoffe Wismar.
Er bittet die Verwaltung um Ausführungen.
Herr Groth erklärt anhand eines Planes, dass die Firma EGGER beabsichtigt, in Ergänzung zum bestehenden bereits gewerblich genutzten Firmengelände die Erweiterung der vorhandenen Leim- und Tränkharzanlage auf dem eigenen Grundstück. Die für diesen Bau vorgesehene Fläche ist im rechtskräftigen Bebauungsplan als „Industriegebiet“ und gleichzeitig als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Erweiterung von Natur und Landschaft festgesetzt. Auf dem jetzt gewerblich genutzten Firmengelände besteht keine Möglichkeit zum Ausbau der Anlage. Darum beantragte mit Schreiben von Januar 2018 die Firma EGGER die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Änderung einzelner Festsetzungen in diesem Bebauungsplan.
Naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind entsprechend der rechtlichen Vorgaben zu prüfen. Im Rahmen des Bauleitverfahrens sind u. a. Untersuchungen zu den aus der Anlagenerweiterung herrührenden Schallemissionen, zu luftverunreinigenden Emissionen und Immissionen, zum Verkehrsaufkommen erforderlich.
Zwischen der Hansestadt Wismar und dem Unternehmen wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.
Herr Kargel dankt Herrn Groth.
Herr Steinhagen, Geschäftsführer des Unternehmens, erklärt, dass die Fläche, für die eine Änderung des Bebauungsplanes gewünscht wird, ca. 2,6 ha groß ist und sich im Eigentum der Firma EGGER befindet. Die vorhandene Leim- und Tränkharzanlage beliefert neben dem Holzwerkstoff in Wismar auch die EGGER-Werke in Brilon und Bevern. Ab 2019 ist ein weiteres Holzwerkstoffwerk in Polen betriebsbereit, welches dann ebenfalls mit Leim versorgt werden muss. Aus betrieblicher und unternehmerischer Sicht wird die Erweiterung der bestehenden Anlage angestrebt. Um dieses Vorhaben realisieren zu können, bittet die Firma EGGER um einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes.
Herr Kargel dankt Herrn Steinhagen für seine Ausführungen und bittet um Wortmeldungen.
Herr Bohacek möchte wissen, ob die ganze Fläche für diese Anlage benötigt wird. Die Fläche ist Eigentum der Firma EGGER, es sind noch Detailplanungen erforderlich antwortet Herr Steinhagen.
Die Frage von Herrn Hilse, ob neben dieser Anlage noch weitere Produktionsanlagen entstehen, bejaht dies Herr Steinhagen mit der Erweiterung der Kühlkapazität und der Bahngleiserweiterung.
Herr Senator Berkhahn begrüßt die Erweiterung für das Unternehmen EGGER und auch, dass dadurch in der Hansestadt Wismar investiert wird und weitere Arbeitsplätze gesichert werden.
Frau Domschat-Jahnke verweist darauf, dass die Fläche im wirksamen Flächennutzungsplan bereits als gewerbliche Baufläche dargestellt ist und die 2. Änderung dieses Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird.
Da es keine weiteren Fragen mehr gibt, bedankt sich Herr Kargel bei den Herren Steinhagen und Kirchhoff und lässt über die Vorlage abstimmen.
Die Gäste werden verabschiedet.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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168,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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653,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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577,8 kB
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