12.02.2018 - 13 Beschränkung von Wahlsichtwerbun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Zusätze:
- (Antwort der Verwaltung: VO/2018/2542-01)
- Gremium:
- Bau- und Sanierungsausschuss
- Datum:
- Mo., 12.02.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- Fraktion FDP/GRÜNE
- Bearbeiter:
- Fraktion Fraktion Liberale Liste - FDP
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zur Februarsitzung einen Regelungsvorschlag für die Sondernutzungssatzung für Wahlsichtwerbung mit A0 und A1- Plakaten vorzulegen.
Folgende Eckpunkte sollten berücksichtigt werden:
- Vollständige Einschränkung der Werbung mit A0 und A1 Plakaten an Masten im gesamten Stadtgebiet,
- Großzügige Ausweitung der Standorte für Großflächenplakate,
- Einrichtung von Werbeflächen für A0/A1-Plakaten an stark von Fußgängern frequentierten Wegen und Plätzen, die es von der Größe und Anzahl her zulassen, dass alle Parteien, Einzelbewerber oder Wählervereinigungen hinreichend berücksichtigt werden könnten,
- Vereinbarkeit mit den landesrechtlichen und verfassungsrechtlichen Regelungen, die den im Regelfall bestehenden Anspruch einer Partei auf Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen von Wahlwerbung sichert.
In der Sitzung der Bürgerschaft am 25.01.2018 wurde die Vorlage der Fraktion FDP/GRÜNE in den Bau- und Sanierungsausschuss verwiesen.
Frau Seidenberg erklärt den Antrag. In der Hansestadt Wismar wird die Wahlsichtwerbung bislang sehr großzügig zugelassen. Es ist immer wieder festzustellen, dass mehr Plakate an den Masten das Straßenbild beeinträchtigen. Dies wird auch von den Bürgern und Gästen der Stadt immer häufiger beklagt. Sie verweist, dass zwar den Parteien und Wählervereinigungen ein Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen von Wahlwerbung zugesichert wird, jedoch der anerkannte Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht nicht unbegrenzt. Eine wochenlage Verschandelung und Verschmutzung des Stadtbildes ist die Folge und wäre zu verhindern, würde die Anzahl der Wahlplakate und deren Aufstellungsort von der Behörde bestimmt werden.
Frau Domschat-Jahnke erläutert, dass die Zeit des Wahlkampfes die letzten sechs Wochen vor dem festgesetzten Wahltermin umfasst und dass die zugelassenen Parteien und Gruppierungen für Wahlen ein Anspruch darauf haben, in angemessener Weise Wahlsichtwerbung im Straßenraum zu betreiben. Dieser Anspruch schränkt allerdings das Ermessen des Straßenbaulastträgers dahingehend ein, dass hier entsprechende Sondernutzungserlaubnisse erteilt werden. Eine wesentliche Einschränkung für die Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraumes durch Wahlwerbung ist bereits im § 7 der Sondernutzungssatzung geregelt. Sie verweist darauf, dass im Bereich der historischen und denkmalgeschützten Altstadt und im Bereich des Alten Hafens das Aufstellen und Plakatieren von Wahlwerbung unzulässig ist.
Die Praxis der Wahlkämpfe hat in den letzten Jahren gezeigt, dass die Parteien auf Wahlsichtwerbung im öffentlichen Straßenraum setzen und eine flächendeckende Wahlwerbung im Stadtgebiet bevorzugen. Eine vollständige Einschränkung von Werbung mit AO und A 1 Plakaten an den Masten im gesamten Stadtgebiet würde diesem Bedürfnis der Parteien entgegenstehen.
Eine wochenlange Verschmutzung des Stadtbildes wird dem Umstand entgegengewirkt, dass lt. Sondernutzungssatzung die Wahlwerbung innerhalb von zwei Wochen nach dem Wahltag aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen sind. Da für diese Wahlwerbung Sondernutzungsgebühren zu entrichten sind, beschränken sich die Parteien mit ihrer Plakatierung auf den Zeitraum von sechs Wochen vor der Wahl und zwei Wochen danach.
Herr Kargel dankt Frau Domschat-Jahnke für ihre Ausführungen und bittet um Wortmeldungen.
Herr Bohacek schließt sich den Ausführungen der Verwaltung an und sieht keinen Handlungsbedarf. In der Stadt Schwerin hängen viel mehr Wahlplakate während des Wahlkampfes.
Herr Hilse und auch Herr Rakow äußern sich positiv und schließen sich den Informationen der Verwaltung an und bekräftigen, dass die Hansestadt Wismar eine gute Regelung hinsichtlich der Wahlwerbung getroffen hat.
Herr Berkhahn verweist nochmals darauf, dass im Bereich der historischen Altstadt und am Alten Hafen keine Wahlsichtwerbung zugelassen wird.
Herr Kargel unterstützt die Handhabung der Verwaltung, aber es gibt auch Parteien, die sich nicht an die Regelungen halten. Hier ist jede Partei selber in der Verantwortung.
Da es hierzu keine weiteren Fragen mehr gibt, lässt Herr Kargel abstimmen.
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig abgelehnt.