25.01.2018 - 11.7 Beschränkung von Wahlsichtwerbung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.7
- Zusätze:
- Fraktion FDP/GRÜNE
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 25.01.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- Fraktion FDP/GRÜNE
- Bearbeiter:
- Fraktion Fraktion Liberale Liste - FDP
- Beschluss:
- verwiesen
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zur Februarsitzung einen Regelungsvorschlag für die Sondernutzungssatzung für Wahlsichtwerbung mit A0 und A1- Plakaten vorzulegen.
Folgende Eckpunkte sollten berücksichtigt werden:
- Vollständige Einschränkung der Werbung mit A0 und A1 Plakaten an Masten im gesamten Stadtgebiet,
- Großzügige Ausweitung der Standorte für Großflächenplakate,
- Einrichtung von Werbeflächen für A0/A1-Plakaten an stark von Fußgängern frequentierten Wegen und Plätzen, die es von der Größe und Anzahl her zulassen, dass alle Parteien, Einzelbewerber oder Wählervereinigungen hinreichend berücksichtigt werden könnten,
- Vereinbarkeit mit den landesrechtlichen und verfassungsrechtlichen Regelungen, die den im Regelfall bestehenden Anspruch einer Partei auf Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen von Wahlwerbung sichert.
Begründung: Herr Domke
Wortmeldung: Senator, Herr Berkhahn
Herr Domke, Fraktion FDP/GRÜNE, modifiziert, als Einreicher, den Antrag:
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Regelungsvorschlag für die Sondernutzungssatzung für Wahlsichtwerbung mit A0 und A1- Plakaten vorzulegen.
Folgende Eckpunkte sollten berücksichtigt werden:
- Vollständige Einschränkung der Werbung mit A0 und A1 Plakaten an Masten im gesamten Stadtgebiet,
- Großzügige Ausweitung der Standorte für Großflächenplakate,
- Einrichtung von Werbeflächen für A0/A1-Plakaten an stark von Fußgängern frequentierten Wegen und Plätzen, die es von der Größe und Anzahl her zulassen, dass alle Parteien, Einzelbewerber oder Wählervereinigungen hinreichend berücksichtigt werden könnten,
- Vereinbarkeit mit den landesrechtlichen und verfassungsrechtlichen Regelungen, die den im Regelfall bestehenden Anspruch einer Partei auf Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen von Wahlwerbung sichert.
Herr Domke, Fraktion FDP/GRÜNE, stellt den Antrag auf Verweisung der modifizierten Vorlage in den Bau- und Sanierungsausschuss.
Wortmeldung: Herr Brüggert
Es erfolgt die Abstimmung auf Verweisung der modifizierten Vorlage in den Bau- und Sanierungsausschuss.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Regelungsvorschlag für die Sondernutzungssatzung für Wahlsichtwerbung mit A0 und A1- Plakaten vorzulegen.
Folgende Eckpunkte sollten berücksichtigt werden:
- Vollständige Einschränkung der Werbung mit A0 und A1 Plakaten an Masten im gesamten Stadtgebiet,
- Großzügige Ausweitung der Standorte für Großflächenplakate,
- Einrichtung von Werbeflächen für A0/A1-Plakaten an stark von Fußgängern frequentierten Wegen und Plätzen, die es von der Größe und Anzahl her zulassen, dass alle Parteien, Einzelbewerber oder Wählervereinigungen hinreichend berücksichtigt werden könnten,
- Vereinbarkeit mit den landesrechtlichen und verfassungsrechtlichen Regelungen, die den im Regelfall bestehenden Anspruch einer Partei auf Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen von Wahlwerbung sichert.