06.11.2017 - 5 Haushaltssatzung 2018/2019 - Doppelhaushalt

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Haushaltssatzung 2018/2019 sowie den Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2018/2019 und die Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“.

 

Frau Bansemer (Amt für Finanzverwaltung) führt in die Vorlage ein.

Im Vorfeld der Ausführungen erfolgt der Hinweis, dass auftretende Fragen jederzeit schriftlich oder auch mündlich an die Verwaltung zur Beantwortung gestellt werden können. Frau Bansemer geht kurz auf die

Veranstaltung am 24. Oktober zur Präsentation der Eckpunkte des Doppelhaushaltes 2018/2019 ein.

Diese steht den Anwesenden im ALLRIS zur Einsicht zur Verfügung.

 

Frau Bansemer benennt die Grundlage zur Erarbeitung des Haushaltes.

Dieses sind u. a. der Orientierungsdatenerlass, die Fortschreibung des Haushaltssicherungkonzeptes, welches 2015 durch die Bürgerschaft beschlossen wurde und der Abschluss der Konsolidierungsvereinbarung mit dem Innenministerium M-V. Ebenfalls wurde der Produktplan überarbeitet und im März 2017 durch die Bürgerschaft beschlossen.

 

Weitere Informationen erfolgen zum Ergebnis- und Finanzhaushalt. Die Ursachen zur Haushaltsverbesserung werden benannt. Eine weitere Information erfolgt zu den Ertragsarten und den Schlüsselzuweisungen. Es wird bei der Zuweisung keine Veränderung geben. Jedoch ändert sich die Berechnungsgrundlage für die Zuweisung von FAG-Mitteln. Es ist mit einem Anstieg der Einkommenssteuer zu rechnen. Dieses gilt auch für die Umsatzsteuer. Damit kann auch die Stadt mit höheren Einnahmen rechnen.

Weiterhin informiert Frau Bansemer zu den Aufwendungen. Hierzu zählt auch die Zahlung der Kreisumlage. Ebenso werden sich auch die Personal- und Versorgungsaufwendungen für die Mitarbeiter erhöhen.

 

Von Frau Bansemer erfolgt der Hinweis, dass die Investitionen im Vorbericht auf Seite 68/69 dargestellt sind. Maßnahmen im Bereich der Investitionen werden benannt.

 

Von Frau Scheidt erfolgt eine Ergänzung zum Teilhaushalt 07.

 

Frau Lechner fragt zu Änderungen im Bereich der freiwilligen Leistungen und bei Förderungen nach.

 

Die Beantwortung der Wortmeldung erfolgt von Frau Bansemer.

 

Die Vorlage zum Doppelhaushalt 2018/2019 wird von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen und soll in den Fraktionen besprochen werden. Eine erneute Beratung findet in der Sitzung am

4. Dezember statt.

 

 

 

 

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