26.10.2017 - 10.11 Beschlussvorlage zur Verlängerung des Durchführ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB die Laufzeit der rechtskräftigen Sanierungssatzung Altstadt Wismar“ über den gesetzlich befristeten Zeitraum gemäß § 235 Abs. 4 BauGB, datiert mit dem 31.12.2021, bis spätestens zum 31.12.2030 zu verlängern.

 

 

Begründung: Senator, Herr Berkhahn

 

 

Die Vorlage kommt zur Abstimmung.

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Abstimmungsergebnis:

- mehrheitlich beschlossen

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Anlagen zur Vorlage