29.01.2026 - 12.5 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Präsident teilt mit, dass in der Sitzung des Präsidiums besprochen wurde, die Vorlagen unter den TOPs 12.4 und 12.5 – Bildungscampus – gemeinsam aufzurufen. Die Abstimmung erfolgt getrennt.

 

Begründung: Herr Berkhahn

 

Wortmeldungen: Frau Schmidt-Blaahs, Herr Berkhahn

 

 

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Beschluss:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für die im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar ausgewiesenen gewerblichen Bauflächen sowie Grünflächen mit Zweckbestimmung Dauerkleingärten im Bereich Lembkenhof / Lübsche Burg ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

 

2. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt:

im Norden: durch die Dauerkleingartenanlage „Wendorf II“ e.V.

im Osten: durch Flächen aufgelassener Kleingärten, der Kita „Hansehüppers“, einer Sporthalle sowie eines Lidl-Marktes

im Süden: durch die Wohnbebauung südlich der Lübschen Straße

im Westen: durch die Wohnbebauung Lübsche Straße 215 sowie den PSV-Sportplatz

(siehe Anlagen)

 

3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 66. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von gewerblichen Bauflächen und Grünflächen mit Zweckbestimmung Dauerkleingärten in ein Sonstiges Sondergebiet Bildungscampus“

 

4. Der Beschluss zur Aufstellung der 66. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1007806&selfaction=print