02.02.2026 - 5.1 Kulturförderung 2026
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Mo., 02.02.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:32
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
VO/2026/0596 Kulturförderung 2026
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40.1 Abteilung Schule
- Bearbeiter:
- Michael Hübner
Wortprotokoll
Frau Hagemann bittet Frau Dr. Lepper (Amtsleitung für Bildung und Sport) um das Wort. Frau Dr. Lepper führt in den Tagesordnungspunkt ein.
Frau Dr. Lepper erläutert, dass im Jahr 2025 aufgrund eines nicht ausreichenden Haushaltsansatzes für Fördermittel eine Übersicht der beantragten Kulturförderungen erstellt wurde. Ziel war es, eine bessere Transparenz zu schaffen und dem Ausschuss eine fundierte Empfehlung zu ermöglichen. Dieses Vorgehen wurde positiv aufgenommen. Daher wurde vorgeschlagen, das Verfahren erneut anzuwenden.
Die Vereine wurden im vergangenen Jahr angeschrieben und gebeten, ihre Förderanträge bis zum Jahresende einzureichen, sodass die Hansestadt Wismar eine entsprechende Übersicht erstellen konnte. Die Übersicht wurde in zwei Kategorien unterteilt:
- Förderanträge zur Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
Hierbei handelt es sich um Förderanträge mit einer Fördersumme von über 1.000,00 EUR, die erstmalig gestellt wurden oder bei denen seitens der Verwaltung Rückfragen bestanden. Zu diesen Förderanträgen wurden Vertretende der jeweiligen Vereine eingeladen, um ihre Projekte bei Fragen im Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales vorzustellen.
Die Antragsunterlagen wurden den Ausschussmitgliedern 14 Tage vor der Sitzung zur Verfügung gestellt. Zudem wurde darum gebeten, Wünsche zur Einladung weiterer Vereinsvertretenden mitzuteilen. Dies ist nicht geschehen.
- Förderanträge ohne Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
Diese Förderanträge werden nicht im Ausschuss beraten, da sie entweder unter der Fördersumme von 1.000,00 EUR liegen oder von Vereinen bzw. Einrichtungen stammen, mit denen eine Kooperationsvereinbarung besteht und auf Grundlage dieser Vereinbarung eine Förderung erhalten.
Der Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales empfiehlt vorbehaltlich der Genehmigung des Doppelhaushaltes 2026/2027 nachfolgende Projekte im Rahmen der kommunalen Kulturförderung im Förderjahr 2026 zu fördern.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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3,7 MB
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2,4 MB
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(wie Dokument)
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3 MB
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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