05.01.2026 - 5.1 Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Wismar
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Verwaltungsausschusses
- Gremium:
- Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Mo., 05.01.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32 ORDNUNGSAMT
- Bearbeiter:
- André Oberdieck
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Senator Berkhahn führte in die Vorlage ein und informierte darüber, dass ein Eingang von Änderungen durch die Fraktionen bisher nicht festgestellt werden konnte.
Nach seinem Vortrag folge die Diskussion.
Wortmeldungen: Herr Krumpen, Herr Senator Berkhahn, Herr Gundlack, Frau Börner, Herr Toni Brüggert, Herr Fuhrwerk, Herr Schneider, Herr Oberdieck, Herr Meister
Die Mitglieder stellten verschiedene Fragen und hatten Anmerkungen zu folgenden Themen:
- Gesicherte Bestattung von Angehörigen
- Familiengrabstätte
- Fälligkeit der Gebühren
- Änderungsvorschläge der Fraktion Die Linke.
- Kostendeckungsgrad
- Öffentliche Einrichtung stärken
- Muslimisches Gräberfeld (Antwort siehe Anlage)
- Friedhofsentwicklungskonzept
- Sozialbestattungen
Der Fraktion Bürger für Wismar, vertreten durch Herrn Brüggert, waren die Gebühren nach wie vor zu hoch. Herr Brüggert signalisierte, der Vorlage nicht zuzustimmen.
Die Verwaltung beantwortete die Fragen und ging auf die Anmerkungen ein. Zum Friedhofsentwicklungskonzept und zum muslimischen Gräberfeld hat die Verwaltung eine schriftliche Beantwortung angefertigt, die diesem Protokoll beigefügt ist. Des Weiteren machte die Verwaltung darauf aufmerksam, dass die Satzung rechtskonform bleiben muss. Änderungen sind möglich, wenn diese einem besonderen öffentlichen Interesse unterliegen.
Herr Krumpen teilte mit, dass Änderungen zu den Tatbeständen noch bis zur Bürgerschaftssitzung möglich sein sollten.
Von der Fraktion Die Linke, Herr Krumpen, liegen am heutigen Tage Vorschläge zur Absenkung von Gebührentatbeständen vor:
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1. |
Erdreihengrabstätte: |
jetzt 1.558,21 € |
Absenkung auf 1.000,00 € |
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2. |
Erdwahlgrabstätte 1 Sarg: |
jetzt 1.558,21 € |
Absenkung auf 1.000,00 € |
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3. |
Erdwahlgrabstätte 2 Särge: |
jetzt 3.116,42 € |
Absenkung auf 2.000,00 € |
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4. |
Je weitere Erdwahlgrabstätte: |
jetzt 1.558,21 € |
Absenkung auf 1.000,00 € |
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5. |
Urnenwahlgrabstätte 1 Urne: |
jetzt 729,69 € |
Absenkung auf 600,00 € |
Herr Krumpen sieht in diesen Vorschlägen auch ein öffentliches Interesse und wird diese Vorschläge den Ausschussmitgliedern zur Beratung in den Fraktionen zur Verfügung stellen.
Herr Senator Berkhahn machte darauf aufmerksam, dass das öffentliche Interesse im Vorschlag der Absenkung der Gebühren begründet werden sollte.
Laut Herrn Gundlack könnte ein öffentliches Interesse darin bestehen, dass der Friedhof auch durch die Bürger genutzt wird. Dies ist nur möglich, wenn die Bestattungen bezahlbar bleiben und die Bürger nicht z.B. auf Seebestattungen ausweichen. Eine Absenkung der Gebühren, könnte die öffentliche Einrichtung Friedhof auch stärken.
In der Diskussion wurde deutlich, dass die Mitglieder weiteren Beratungsbedarf hatten und die vorgeschlagenen Absenkungen noch nicht ausreichend besprochen wurden. Es kamen Fragen auf, ob die Friedhofsgebührensatzung ein weiteres Mal vertagt werden könnte. Herr Senator Berkhahn machte deutlich, dass die Verwaltung die Friedhofsgebührensatzung der Bürgerschaft im Januar 2026 vorlegen wird.
Der Verwaltungsausschuss nahm daher die Vorlage nur zur Kenntnis.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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123,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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144,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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59 kB
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4
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(wie Dokument)
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159,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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156 kB
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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193,2 kB
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