15.10.2025 - 9.1 Wahlwerbung nur noch an vorgesehenen Flächen de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Datum:
- Mi., 15.10.2025
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Büro der Bürgerschaft
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Begründung: Herr Krumpen
Wortmeldungen: Herr Ballentin, Herr Gundlack, Herr Krumpen, Herr Schneider
Herr Gundlack möchte die entsprechenden Straßen zusamenfassen und raus schicken.
Wortmeldungen: Herr Meister, Herr Krumpen, Herr Gundlack, Herr Tilsen, Frau Domschat-Jahnke
Es wird abschließend bestätigt, dass es sich hierbei um eine freiwillige Einigung der Beteiligten handelt.
Wortmeldungen: Herr Gundlack, Herr Krumpen, Herr Tilsen
Beschluss:
Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister der Hansestadt Wismar mit einer Überarbeitung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Hansestadt Wismar (Sondernutzungssatzung) im § 7 Wahlwerbung.
Ziel der Änderung ist eine Eindämmung der Wahlwerbeflut an öffentlichen Straßen und Wegen. Stattdessen sollen an relevanten Stellen der Stadt Flächen zur Plakatierung von Wahlwerbung vorgesehen werden.
Der Vorschlag für die Satzungsänderung soll im Verwaltungsausschuss vorberaten werden.
Über diesen Beschluss wurde nicht abgestimmt.
