15.10.2025 - 9.1 Wahlwerbung nur noch an vorgesehenen Flächen de...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Begründung: Herr Krumpen

 

Wortmeldungen: Herr Ballentin, Herr Gundlack, Herr Krumpen, Herr Schneider

 

Herr Gundlack möchte die entsprechenden Straßen zusamenfassen und raus schicken.

 

Wortmeldungen: Herr Meister, Herr Krumpen, Herr Gundlack, Herr Tilsen, Frau Domschat-Jahnke

 

Es wird abschließend bestätigt, dass es sich hierbei um eine freiwillige Einigung der Beteiligten handelt.

 

Wortmeldungen: Herr Gundlack, Herr Krumpen, Herr Tilsen

 

 

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Beschluss:

Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister der Hansestadt Wismar mit einer Überarbeitung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Hansestadt Wismar (Sondernutzungssatzung) im § 7 Wahlwerbung.

Ziel der Änderung ist eine Eindämmung der Wahlwerbeflut an öffentlichen Straßen und Wegen. Stattdessen sollen an relevanten Stellen der Stadt Flächen zur Plakatierung von Wahlwerbung vorgesehen werden.

Der Vorschlag für die Satzungsänderung soll im Verwaltungsausschuss vorberaten werden.

Über diesen Beschluss wurde nicht abgestimmt.