25.09.2025 - 10.4 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Begründung: Herr Berkhahn

 

Wortmeldungen: Herr Krumpen, Herr Tom Brüggert

 

 

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Beschluss:

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3/90 „Friedenshof II / 6. BA“ , 9. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen vom

 

  •           Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
  •           LK Nordwestmecklenburg, Untere Naturschutzbehörde
  •           Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
  •           Bürgermeister der HWI, Brandschutzamt

 

berücksichtigt wurden.

(Abwägung siehe Anlage 1)

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den

Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der

Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 3/90 „Friedenshof II / 6. BA“, 9. Änderung das Ergebnis der Prüfung mit Angabe der Gründe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 3/90 „Friedenshof II / 6. BA“, 9. Änderung bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 Landesbauordnung M-V als Satzung. (Anlage 2)

 

  1. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 3/90 „Friedenshof II / 6. BA“, 9. Änderung wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 3/90 „Friedenshof II / 6. BA“, 9. Änderung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der B-Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Durchführung des Bebauungsplanverfahrens zur 3/90 „Friedenshof II / 6. BA“, 9. Änderung den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1006519&selfaction=print