10.09.2025 - 5.2 Hebesatzsatzung 2026-2030

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Wortmeldung: Herr Ballentin, Herr Rakow, Herr Behm, Frau Kelm, Frau Teß, Herr Fuhrwerk, Herr Schmidt

Herr Rehme-Zingelmann, Herr Dr. Fanger, Frau Spierling

 

Herr Rehme-Zingelmann erläutert die Vorlage und führt u.a. aus:

  •           Beschlussfassung 2024 (VO/2024/0084-01): aktuelle Hebesatzsatzung tritt mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft
  •           Folgen der Grundsteuerreform: insbesondere Eigentümer von Wohngrundstücken haben eine höhere Steuerlast zu tragen
  •           HWI, Städte- und Gemeindetag M-V sowie andere Städte sind an die Landesregierung herangetreten, um eine Nachbesserung der gesetzlichen Regelungen zur Ermittlung der Steuermesszahl zu erreichen
  •           derzeit ist nicht absehbar, wann ein Steuermesszahlgesetz erlassen wird, Landesregierung wartet auf eine Evaluierung der Grundsteuerreform durch den Bund
  •           mit den neuen Hebesätzen ab 2026 soll ein konstantes Steueraufkommen auf dem Niveau des Jahres 2024 erreicht werden
  •           Anpassung der Hebesätze war erforderlich, da die Messbeträge für das Jahr 2025 von der Prognose erheblich abweichen:

Summe der Messbeträge ist nicht nach dem Vorliegen der fehlenden Messbescheide gestiegen (wie erwartet), sondern deutlich abgefallen

 

Frau Teß erkundigt sich nach dem Zeitraum der Gültigkeit der neuen Hebesatzsatzung und ob auch ein geringerer Zeitraum als 5 Jahre möglich ist.

 

Frau Spierling und Herr Rehme-Zingelmann erläutern, dass ein Zeitraum von 5-Jahren eine Planungssicherung für die Aufstellung der Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar darstellt. Des Weiteren ist gesetzlich vorgeschrieben, dass spätestens nach 5 Jahren eine Neubewertung der Hebesätze vorzunehmen ist.

Sollte es seitens der Landesregierung neue Vorgaben zur Grundsteuer geben, wird die Hebesatzsatzung angepasst.

 

Herr Behm führt aus, dass seine Fraktion Die Linke der Beschlussvorlage nicht zustimmen wird. Er begrüßt die Vorgehensweise des Bundeslandes Berlin, in dem der Hebesatz für Wohnungseigentümer geringer ist als für Eigentümer anderer Grundstücke (Gewerbe).

 

Herr Behm stellt den Antrag, die Beschlussvorlage zu vertagen und im Monat Oktober eine Sondersitzung des Finanzausschusses mit Vertretern des Landes M-V durchzuführen, um u.a. mehr Druck auf die Landesregierung auszuüben und Informationen zum Erlass eines Steuermesszahlgesetzes M-V zu erhalten. Eine solche Sondersitzung fand bereits am 04.12.2024 statt.

 

Frau Kelm begrüßt den Vorschlag der Durchführung einer Sondersitzung und kritisiert ebenfalls den Gültigkeitszeitraum der Hebesatzsatzung von 5 Jahren. Dadurch wird kein Druck auf die Landes- sowie Bundesregierung ausgeübt.

 

Herr Rakow erkundigt sich nach den Grundsteuerhebesätzen vergleichbarer Städte in M-V. Die Hebesätze sind auch ein Kriterium für die Ansiedlung von Unternehmen.

 

Herr Rehme-Zingelmann und Herr Dr. Fanger erläutern, dass in den anderen Städten ebenfalls Kalkulationen zur Festsetzung der Hebesätze vorgenommen wurden, mit dem Ziel der Aufkommensneutralität. Die Hebesätze leiten sich wie in Wismar von dem bisherigen Steueraufkommen ab, sind jedoch nicht gleich hoch.

 

Herr Rakow bittet darum, die Hebesätze der anderen Städte dem Sitzungsprotokoll beizufügen.

 

Hinweis: Eine Übersicht ist als Anlage beigefügt.

 

Herr Schmidt merkt ebenfalls an, dass der Druck auf die Landesregierung zu erhöhen ist.

 

Herr Fuhrwerk erkundigt sich, wie die Erhöhung der Hebesätze gegenüber den Grundstückseigentümern kommuniziert werden soll.

 

Herr Rehme-Zingelmann erklärt, dass auf der Homepage der Hansestadt Wismar Erläuterungen in allgemein verständlicher Form erfolgen werden.

 

Herr Fuhrwerk lässt über den Antrag von Herrn Behm abstimmen, die Beschlussvorlage zu vertagen und im Monat Oktober eine Sondersitzung des Finanzausschusses mit Vertretern des Landes M-V durchzuführen.

 

 

Abstimmungsergebnis: beschlossen

Ja:   8

Nein:   0

Enthaltungen: 1

 

Herr Fuhrwerk wird sich im Nachgang zur Sitzung mit Herrn Domke für die Vorbereitung der Sondersitzung austauschen.

 

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 beigefügte Hebesatzsatzung.

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Abstimmungsergebnis: vertagt

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage