01.09.2025 - 5.4 Wahlwerbung nur noch an vorgesehenen Flächen de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Sitzung:
-
Sitzung des Verwaltungsausschusses
- Gremium:
- Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Mo., 01.09.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Büro der Bürgerschaft
- Beschluss:
- verwiesen
Wortprotokoll
Herr Krumpen führte in die Vorlage ein.
Wortmeldungen: Herr Gundlack, Herr Brüggert, Herr Senator Berkhahn, Herr Krumpen
Im Verlauf der Diskussion beantragte Herr Krumpen, den Antrag der Fraktion DIE LINKE. in den zeitweiligen Ausschuss „Sondernutzung und Gestaltung“ zu verweisen.
Herr Krumpen ließ über seinen Antrag abstimmen:
Beschluss:
Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister der Hansestadt Wismar mit einer Überarbeitung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Hansestadt Wismar (Sondernutzungssatzung) im § 7 Wahlwerbung.
Ziel der Änderung ist eine Eindämmung der Wahlwerbeflut an öffentlichen Straßen und Wegen. Stattdessen sollen an relevanten Stellen der Stadt Flächen zur Plakatierung von Wahlwerbung vorgesehen werden.
Der Vorschlag für die Satzungsänderung soll im Verwaltungsausschuss vorberaten werden.
