01.09.2025 - 5.3 Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Wismar

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

Herr Krumpen fasste kurz den Sachstand zusammen.

 

Von Seiten der Verwaltung führte Herr Senator Berkhahn in die Vorlage ein.

 

Wortmeldungen: Herr Gundlack, Herr Senator Berkhahn, Herr Kadow, Herr Fuhrwerk, Frau Tarras, Herr Krumpen, Herr Rakow, Herr Holst, Herr Kessler

 

Im Ergebnis der Diskussion zog die Verwaltung die Vorlage zurück.

 

Folgende Dinge wurden in der Diskussion gerichtet an die Verwaltung herausgearbeitet:

  •           Die Verwaltung wird gebeten, eine Übersicht zu erstellen, in der zu erkennen ist, aus welchem Grunde die Personalkosten 2023 gegenüber 2025 so „exorbitant“ gestiegen sind. Diese Übersicht sollte auch die Vollzeitäquivalenten vorher und nachher enthalten. Des Weiteren sollte die Personalkostenabrechnung des EVB aufgeschlüsselt werden, damit erkennbar ist, was sich im Einzelnen hinter den Positionen verbirgt.
  •           Bitte die Kalkulation in einer besseren Übersicht zur Verfügung stellen.
  •           Bitte prüfen, weshalb eine Urnenbestattung von Amtswegen (Pkt. 1.5 der Satzung) günstiger ist als eine Urnenbestattung, die der Gebührenzahler begleichen muss (Pkt. 1.6).

 

Weitere Fragen wurden gestellt:

  •           Gibt es eine Trennlinie zwischen der Pflege des Friedhofs und der Pflege des Parks/Denkmals?
  •           Gibt es die Möglichkeit der Ratenzahlung für die Nutzer.
  •           Könnte man Kosten mindern durch Förderungen?
  •           Wo liegt der aktuelle Kostendeckungsgrad?

 

Die Verwaltung nahm zu den Themen und Fragen Stellung und bat darum, sofern weitere Unklarheiten bestehen würden, diese mitzuteilen. Die Vorlage wird voraussichtlich im Oktober erneut dem Verwaltungsausschuss zur Beratung vorgestellt.

 

 

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Beschluss:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt

die in der Anlage 1 beigefügte Variante 1 (Kostendeckungsgrad 100) der Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Wismar

oder alternativ

die in der Anlage 2 beigefügte Variante 2 (Kostendeckungsgrad 90) der Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Wismar.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1006242&selfaction=print