08.09.2025 - 5.2 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rakow stellt noch einmal kurz Frau Ahrens von dem Planungsbüro für den B-Plan vor und überträgt das Wort an Herrn Groth. Dieser erläutert, dass es hier bereits in der Vergangenheit inhaltlich viele Diskussionen gab, dass im Verfahren keine nennenswerten Einwendungen erfolgten und nunmehr der Satzungsbeschluss vorliegt und bittet die Bürgerschaft um Zustimmung. Herr Treydte regt an, dass die Abwägungstabelle zukünftig farbig dargestellt werden soll und Frau Keßler möchte wissen, ob z.B. auch Kundentoiletten angeboten werden können. Dies wird beantwortet.

Wortmeldungen: Herr Kargel, Herr Tiedke, Frau Keßler, Herr Treydte, Herr Groth

 

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Beschluss:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3/90 „Friedenshof II / 6. BA“ , 9. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen vom

 

  •           Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
  •           LK Nordwestmecklenburg, Untere Naturschutzbehörde
  •           Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
  •           Bürgermeister der HWI, Brandschutzamt

 

berücksichtigt wurden.

(Abwägung siehe Anlage 1)

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den

Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der

Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 3/90 „Friedenshof II / 6. BA“, 9. Änderung das Ergebnis der Prüfung mit Angabe der Gründe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 3/90 „Friedenshof II / 6. BA“, 9. Änderung bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 Landesbauordnung M-V als Satzung. (Anlage 2)

 

  1. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 3/90 „Friedenshof II / 6. BA“, 9. Änderung wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 3/90 „Friedenshof II / 6. BA“, 9. Änderung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der B-Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Durchführung des Bebauungsplanverfahrens zur 3/90 „Friedenshof II / 6. BA“, 9. Änderung den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1006198&selfaction=print