21.07.2025 - 9.4 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Begründung: Herr Berkhahn

 

Wortmeldungen: Frau Schmidt-Blaahs, Herr Krumpen, Herr Beyer, Herr Domke, Herr Berkhahn, Herr Rakow, Herr Schneider, Herr Toni Brüggert

 

 

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Beschluss:

  1.            Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 12/91/2 „Misch-, Gewerbe- und Sondergebiet Alter Hafen“, Gesamtbereich das Bauleitplanverfahren zur 2. Änderung, Teilbereich 1 durchzuführen.

Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12/91/2 erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung.

 

  1.            Der Bereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Norden: durch die Straße Alter Hafen

im Osten: durch die Stockholmer Straße

im Süden: durch eine öffentliche Verkehrsfläche für den Fuß- und Radverkehr

im Westen: durch Sondergebietsflächen mit Bestandsbebauung

Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 0,4 ha (siehe Anlage 1).

 

  1.            Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

  1.            Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1.            Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert mit der Vorhabenträgerin den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 12/91/2, 2. Änderung entsprechend Anlage 3 abzuschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1006102&selfaction=print