14.07.2025 - 6.2 Verlängerung des Durchführungszeitraums der San...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rakow schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 6.2 und 6.3 zusammen zu behandeln, da sie inhaltlich übereinstimmen.

Frau Domschat-Jahnke erklärt, dass die bisherige Befristung bis zum 31.12.2030 nicht ausreicht, was dazu führt, dass u. A. noch bestehende städtebauliche Mängel bis dahin nicht behoben sind.

Sanierungen der öffentlichen Erschließungsanlagen sind wichtig, um Teilaufhebungen der Sanierungssatzungsgebiete umzusetzen. Daher soll gemäß den gesetzlichen Regelungen der Durchführungszeitraum der Sanierungssatzungen bis zum 30.06.2040 verlängert werden.

Wortmeldungen: Herr Berkhahn, Herr Rakow, Frau Schmidt-Blaahs.

 

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Beschluss:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB die Laufzeit der rechtskräftigen Sanierungssatzung „Altstadt Wismar“ bis zum 30.06.2040 zu verlängern. 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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