11.06.2025 - 6.1 Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Wismar
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mi., 11.06.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32.7 Abt. Ordnungsangelegenheiten, Wahlen und Friedhof
- Bearbeiter:
- Sophie Tarras
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Wortmeldungen: Herr Domke, Herr Berkhahn, Frau Tarras, Herr Kadow, Frau Kessler, Frau Bunge, Herr Schmidt, Frau Börner, Herr Behm, Herr Fuhrwerk
Herr Domke schlägt folgende Vorgehensweise vor – die Vorlage wird heute diskutiert, es erfolgt jedoch keine Abstimmung. Die Vorlage wird vertagt und eventuell auftretende Fragen werden an die Verwaltung im Nachgang der Ausschusssitzung schriftlich eingereicht.
Herr Senator Berkhahn führt kurz in die Vorlage ein und erläutert die Notwendigkeit der Anpassung der Gebührensatzung. Eine Kostendeckung ist nach KAG M-V vorgeschrieben.
Frau Tarras informiert über die Kalkulation und erläutert die Fremdvergabe der Berechnungen an die Firma KUBUS. Weiterhin erläutert Herr Kadow (KUBUS) anhand einer Präsentation die Grundlagen und Ermittlung der Kosten nach dem Kostendeckungsprinzip. Die Präsentation von der Firma KUBUS wird der Sitzung im Allris beigefügt.
Folgende Themenbereiche werden rege diskutiert:
- Kostenberechnung für Personalkosten
- Kalkulatorische Abschreibungen
- Grabarten sind in der Satzung vorgeschrieben
- Die Änderungssatzung in 2024 enthielt lediglich eine Änderung unter § 4 Abs. 7 Ziffer 6, dass nunmehr auch nutzungsberechtigten Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ besitzen, nach vorheriger Antragsstellung bei der Friedhofsverwaltung eine Fahrgenehmigung erhalten können.
- Eine Gebührenkalkulation ist alle 3 Jahre notwendig – Bescheide nach Überschreitung des Kalkulationszeitraumes sind trotzdem wirksam
- Im Finanzausschuss am 09.07.2025 wurde auf Antrag von Herrn Behm mit 7 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen für folgenden Wortlaut abgestimmt: Die Bescheide sind rechtswirksam, jedoch es besteht eine „Rechtsunsicherheit“.
- Der Friedhof als Denkmal ist Bestandteil des Umfeldes, zwischen Grünpflege und Denkmalpflege wird kein Unterschied gemacht, somit erfolgt keine Kostentrennung
- Stillgelegte Flächen zählen ebenfalls zu den Kosten im Bestattungswesen, bis die Totenruhe der Gräber abgelaufen ist
- Flächen für muslimische Bestattungen sind in der HWI nicht vorgesehen
- Die Rechtssicherheit der Kalkulation ist durch das Unternehmen KUBUS gegeben
- Alle Leistungen sind netto kalkuliert (ohne USt.)
- Kostenumlage für den einzelnen Nutzer oder für die Steuerzahler -> hier muss eine politische Entscheidung getroffen werden
- Über eine Aufnahme in die Satzung für die Möglichkeit eines Doppelgrabes für Erdbestattung ohne Urnen wird nachgedacht.
- Eine Gleichbehandlung der Leistungen ist nach KAG M-V notwendig
- Weitere Kalkulationsmodelle werden besprochen
Herr Domke legt abschließend fest, dass alle Ausschussmitglieder diese Diskussion mit in ihre Fraktionen nehmen und bis zum 25.6.2025 ihre Stellungnahmen/Fragen schriftlich an die Verwaltung richten und auch die anderen Fraktionen mit einbeziehen.
Herr Senator Berkhahn teilt mit, dass beide Vorlagen zur Friedhofssatzung in die BS-Sitzung Juli verschoben werden.
Anlagen zur Vorlage
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53,9 kB
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85,2 kB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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