12.05.2025 - 6.1 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Beschlussvorlage wird der Bürgerschaft erneut vorgelegt, nachdem der Sachverhalt teilweise durch Vorortbegehungen in einigen Fraktionen mit dem Investor und der Verwaltung detaillierter erörtert werden konnte. Es wird durch Frau Domschat-Jahnke noch einmal klargestellt, dass durch die nunmehr beabsichtigte Änderung des B-Planes die Festsetzung zur Zulässigkeit maximal eines Lebensmittelmarktes von insgesamt 1.300 m² inkl. Backshop und Café die zulässige Größe der Verkaufsraumfläche verbindlicher regelt und sogar gegenüber der jetzigen B-Planfestsetzung beschränkt. Derzeit sind eine unbeschränkte Anzahl von Einzelhandelsbetrieben über je 800 m² Verkaufsfläche zulässig.

Die Vorlage wird hinsichtlich der Angebotsartikel, Barrierefreiheit und notwendiger Platzbedarfe für Technik besprochen. Ebenso wird die für die Anwohner integrierte Lage diskutiert. Einwände, dass der Neubau des Marktes rechtswidrig erfolgte, wurden durch Frau Domschat-Jahnke und Herrn Groth widerlegt. Der derzeitige B-Plan regelt das Baurecht. Danach ist der Neubau rechtskonform errichtet worden. Auch der Zusammenhang der Gesamtverkaufsraumflächen innerhalb von Wismar und die Befürchtung, hier einen Präzedenzfall zu schaffen, wurde durch die Verwaltung fachlich erläutert und entkräftet.

 

Wortmeldungen: Herr Rakow, Frau Domschat-Jahnke, Herr Groth, Herr Brüggert, Herr Kargel, Herr Bohacek, Frau Kesßler, Herr Treydte

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt den Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/90 „Friedenshof II / 6. BA“ in der vorliegenden Form (siehe Anlagen) sowie seine Veröffentlichung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1005064&selfaction=print