07.04.2025 - 6.2 Wahlwerbung nur noch an vorgesehenen Flächen de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Verwaltungsausschusses
- Gremium:
- Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Mo., 07.04.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Büro der Bürgerschaft
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Krumpen führte in die Thematik ein und zählte noch einmal die Einzelheiten auf, die der Verwaltungsausschuss am 03.03.25 in seiner Sitzung erarbeitet hatte.
Von Seiten der Verwaltung nahm Herr Senator Berkhahn zum Antrag Stellung. Er erinnerte daran, dass es bereits 2020 einen ähnlichen Antrag gab, der dann in einer Arbeitsgemeinschaft beraten wurde. Die Verwaltung rät davon ab, entsprechende Regelungen in der Sondernutzungssatzung festzuschreiben, sondern hält weiterhin an der Allgemein-Verfügung fest.
Wortmeldungen: Herr Schneider, Herr Gundlack, Herr Fuhrwerk, Herr Keßler, Frau Woellert
Folgende Fragen wurden gestellt:
- Woher kommen die Bedenken der Verwaltung?
- Wieviel Klagen hat es denn bisher gegeben?
Herr Senator Berkhahn ging auf die Fragen ein.
Es gibt den Wunsch, die Sondernutzungssatzung zu ergänzen. Daher waren sich die Mitglieder weitestgehend einig, dass von den Vorgaben, wie sie in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 03.03.2025 herausgearbeitet wurden, nicht zurückgewichen werden sollte. Es geht nach wie vor darum, dass zusätzlich der Altstadtring und die Hochbrücke in Gänze aus der Plakatierung genommen wird und die Plakatierung in den Wohngebieten eingeschränkt wird.
Weitere Fragen wurden gestellt:
- Was davon entfaltet eine rechtsverbindliche Wirkung für die Werbenden?
- Was davon könnte einen empfehlenden Charakter haben?
Herr Senator Berkhahn wird das Thema mitnehmen und juristisch prüfen, wie das Verhältnis der Sondernutzungssatzung zur Allgemein-Verfügung ist. Die Verwaltung wird dazu voraussichtlich einen Bericht/Antwort im System Allris fertigen.
Der Antrag soll noch einmal in den Fraktionen beraten werden und zum gegebenen Zeitpunkt im Ausschuss zur Beratung wieder auf die Tagesordnung genommen werden.
Beschluss:
Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister der Hansestadt Wismar mit einer Überarbeitung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Hansestadt Wismar (Sondernutzungssatzung) im § 7 Wahlwerbung.
Ziel der Änderung ist eine Eindämmung der Wahlwerbeflut an öffentlichen Straßen und Wegen. Stattdessen sollen an relevanten Stellen der Stadt Flächen zur Plakatierung von Wahlwerbung vorgesehen werden.
Der Vorschlag für die Satzungsänderung soll im Verwaltungsausschuss vorberaten werden.