11.03.2025 - 9.1 Änderung der Gesellschaftsverträge der Beteilig...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Wortmeldungen: Herr Krumpen, Herr Hohmann, Herr Jantzen

Herr Dr. Fanger, Herr Rühlemann

 

Herr Dr. Fanger erläutert die Beschlussvorlage und führt u.a. aus:

  • Ziel der EU ist es, Kapitalströme in nachhaltige Investitionen zu lenken
  • Pflicht zur Aufstellung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung ist seitens der EU zunächst für große Unternehmen vorgesehen
  • in Gesellschaftsverträgen kommunaler Unternehmen HWI ist festgelegt, dass Jahresabschluss und Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufzustellen sind

--> begründet Pflicht zur Aufstellung Nachhaltigkeitsberichterstattung

  • Prüfung Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt durch einen Wirtschaftsprüfer
  • Berichtspflicht würde zu hohen Aufwendungen in kommunalen Unternehmen führen
  • Befreiung von Berichtpflicht ist in KV M-V enthalten: § 73 Abs. 1 Nr. 2
  • es ist vorgesehen, für HWI eine freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzubauen (Grundlage: Berichtsrahmen nachhaltige Kommune auf Basis des DNK)

 

Nach Ansicht von Herrn Krumpen haben Unternehmen mit einer kommunalen Beteiligung eine Vorreiterrolle auch im Hinblick auf die Aufstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Er fragt nach der voraussichtlichen Höhe der Aufwendungen, die durch die Aufstellung des Berichtes entstehen würden.

 

Herr Dr. Fanger erläutert, dass Aufwendungen für die Unternehmen entstehen u.a. durch:

  • Datenerfassung
  • ggf. technische Umrüstung von Anlagen
  • (zusätzliches) Personal
  • Prüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

 

Für die geplante Nachhaltigkeitsberichterstattung der HWI ist ebenfalls eine Datenerfassung erforderlich – jedoch wird diese schrittweise aufgebaut und erfolgt ohne Testatspflicht.

 

Herr Jantzen kritisiert, dass die Aufstellung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung eine zusätzliche finanzielle Belastung für (kommunale) Unternehmen darstellt und das die EU sich nicht an den zusätzlichen entstehenden Aufwendungen beteiligt. Voraussichtlich wird dies zu Preiserhöhungen für Produkte oder Dienstleistungen führen.

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stimmt den als Anlage beigefügten Änderungen der Gesellschaftsverträge der Beteiligungsunternehmen der Hansestadt Wismar zu.

 

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage