04.12.2024 - 6.1 Hebesatzsatzung - Bestimmung der Hebesätze der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Sitzung:
-
Sondersitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mi., 04.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sondersitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.3 Abt. Kommunale Steuerangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Alexander Rehme-Zingelmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen: Herr Domke, Frau Bansemer, Frau Niedergesäß, Herr Wellmann, Herr Krumpen, Herr Schneider, Herr Fandrich, Herr Fuhrwerk, Frau Kessler, Herr Brüggert
Herr Domke führt kurz zur Notwendigkeit der Sondersitzung aus. Anschließend informiert Frau Bansemer zur Vorlage.
Frau Niedergesäß erläutert die Situation aus Sicht des Finanzministeriums. Diese Grundsteuerreform stellt eine Jahrhundert-Herausforderung dar.
Ca. 15% Rechtsbehelfe liegen dem Finanzministerium vor.
Herr Wellmann führt zum chronologischen Ablauf des Modells zum Bewertungsrecht aus.
Herr Krumpen kritisiert das nicht transparente und unfaire Verfahren mit den Bürgern und Bürgerinnen der HWI.
Folgende Punkte werden diskutiert:
- Folgen einer fehlenden Beschlussfassung -> diverse Einschränkungen in freiwilligen Bereichen
- Öffnungsklausel auf Landesebene – Zeitdruck aufgrund der fehlenden Digitalisierung
- eventuell befristeter Beschluss vom 1.1.-31.12.25 für Planungssicherheit der HWI -> liegt im Ermessen der BS
Herr Wellmann erläutert nochmal das Thema Aufkommensneutralität.
Evaluierung – einen Zeitraum kann Frau Niedergesäß nicht benennen.
Differenzierte Hebesätze sieht Herr Wellmann als nicht zielführend an, Entscheidungen würden auf die kommunale Ebene verschoben werden. Auch Herr Domke rät davon ab, die Hebesätze auf kommunaler Ebene zu differenzieren.
Folgende Punkte werden weiterhin diskutiert:
- Bodenrichtwerte wurden vom Finanzamt festgelegt, Frau Kessler beurteilt die Erhöhung für den einzelnen Bürger als vertretbar
- Anpassung der Hebesätze nach einem Jahr -> grundsätzlich möglich, Frau Bansemer weist jedoch auf den erheblichen Verwaltungsaufwand für eine neue Hebesatzsatzung hin
- Möglichkeit der Differenzierung bei den Messbeträgen durch das Land
- Zielsetzung einer Evaluierung durch das Land
- erhebliche Konsequenzen bei den FAG-Zuweisungen
Herr Domke schlägt vor, quartalsweise Berichte z. B. zu Anfechtungen zu erstellen, die genaue Darstellung muss jedoch noch besprochen werden.
Einem Schreiben, entworfen von der FDP-Fraktion, an die Landesregierung M-V zur „Reformierung der Grundsteuerreform“ möchten sich die Fraktionen CDU und AFD anschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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