13.11.2024 - 6.3 Hebesatzsatzung - Bestimmung der Hebesätze der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Wortmeldungen: Frau Bansemer, Herr Rehme-Zingelmann, Frau Teß, Herr Behm, Herr Ballentin, Herr Domke, Frau Keßler

 

Frau Bansemer führt noch einmal kurz in die Vorlage ein und erläutert die Bezugsvorlage (Synopse). Anschließend informiert Herr Rehme-Zingelmann über Beispiele der Hebesätze anderer Kommunen in M-V (Rostock und Schwerin).

 

Eine Kritik an den Landesgesetzgeber erfolgt von Herrn Behm – keine Trennung zwischen Wohneigentum und gewerblichen Eigentum.

 

Der Einspruch zum Grundsteuerbescheid hat keine aufschiebende Wirkung, die Grundsteuer ist trotzdem fällig, teilt Herr Rehme-Zingelmann mit.

 

 

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Beschluss:

Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 beigefügte Hebesatzsatzung.

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

5

 

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Anlagen zur Vorlage