05.11.2024 - 8 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die ...

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Wortprotokoll

Wortmeldungen: Herr Berkhahn, Frau Helms, Frau Hagemann, Herr Bergmann, Herr Koebe, Frau Runge

 

Für die Vorlage zur Satzung der Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung beschreibt Herr Berkhahn nun die Vorgehensweise zur Bestandsaufnahme durch Orthofotos und Anschreiben an die Grundstückseigentümer und begründet den Anstieg des städtischen Gebührenanteils. Anhand einer sehr anschaulichen und aufschlussreichen Präsentation, welche dem Protokoll dieser Sitzung beigefügt sein wird, erläutert nun Frau Helms die Vorkalkulation. An einem Beispiel begründet Frau Hagemann die Notwendigkeit einer für die Bürger möglichst leicht zu verstehenden Erklärung des Vorhabens und Herr Bergmann sieht in der Aufteilung der Gebühren eine Motivation für Grundstückseigentümer, versiegelte Flächen möglichst zu vermeiden. Die Fragen von Herrn Koebe, nach der Höhe der Kosten für Niederschlagswasser von öffentlichen Verkehrsflächen pro Quadratmeter und die Erkennbarkeit von Rasengittersteinen auf Orthofotos, werden durch die Verwaltung beantwortet. Nach den Hinweisen von Herrn Berkhahn auf mögliche Nachbesserungen in 2025 und die Erstellung der Bescheide ab 2026 durch den EVB und nicht wie aktuell durch die Stadtwerke, bedankt sich die Ausschussvorsitzende bei Frau Helms für die ausführliche Präsentation und lässt die Mitglieder abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Hansestadt Wismar (Abwassergebührensatzung) sowie die als Anlage 2 beigefügte Vorkalkulation 2025.

 

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Abstimmungsergebnis:

  •           ungeändert beschlossen

 

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

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Anlagen zur Vorlage