04.11.2024 - 7.1 Änderung der Friedhofssatzung der Hansestadt Wi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Verwaltungsausschusses
- Gremium:
- Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Mo., 04.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Büro der Bürgerschaft
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Krumpen führte in das Thema ein.
Herr Senator Berkhahn nahm zur Prüfung der Verwaltung Stellung und führte aus, dass die bestehende Wegeordnung verbleiben muss und auch vom Ausschuss bestätigt werden sollte. Er begründete das Ergebnis der Prüfung so, dass die in redestehenden Wege nicht befestigt, zu schmal sind und ein Wendekreis nicht gegeben ist. Finanzielle Mittel zur Ertüchtigung der Wege stehen nicht zur Verfügung. Von Seiten der Verwaltung wurde vorgeschlagen, die Parkregelung mit den 2 Hauptwegen und 2 Parkflächen zu unterstützen und durch den Ausschuss zu bestätigen. Diese beiden Parkflächen und Hauptwege sollen dann nicht nur für Beeinträchtigte mit dem Kennzeichen „aG“ nutzbar sein, sondern auch für Beeinträchtigte mit dem Kennzeichen „G“ geöffnet werden.
Nach dem Vortrag der Verwaltung folgte die Diskussion:
Wortmeldungen: Herr Schneider, Herr Senator Berkhahn, Herr Krumpen, Herr Kessler, Herr Gundlack, Herr Helbig
Die Anwesenden diskutierten über die Schranke am Eingang des Wieseweges, die Wendemöglichkeiten auf den Wegen, die Pflegemaßnahmen des Gewerbes und die finanziellen Möglichkeiten. Ein Thema war auch die Gebühr, die für die Sondergenehmigung gezahlt werden muss. Weitere Themen beschäftigten sich mit der Beschilderung der Wege auf dem Friedhof und der Öffnung des Friedhofes von Seiten des Wohngebietes am Klußer Damm für die Öffentlichkeit.
Herr Senator Berkhahn nahm zu den Fragen und Themen Stellung und schlug vor, die beiden Anträge von der CDU-Fraktion und von der Fraktion DIE LINKE. zu einem Antrag zusammenzufassen, der dann lauten könnte, dass die Verwaltung gebeten wird, die Friedhofssatzung entsprechend der Beeinträchtigung „aG“ auf G zu erweitern und im Übrigen die Wegeführung bestätigt wird, die dann dem Antrag als Anlage beigefügt wird. Die Verwaltung wird dann eine Satzungsänderung vorlegen.
Die anwesenden Ausschussmitglieder verständigten sich darauf, nicht sogleich über den Vorschlag von Herrn Senator Berkhahn abzustimmen, sondern zunächst über den Antrag der CDU-Fraktion zu befinden.
Herr Krumpen ließ daher über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen:
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt eine Änderung/Ergänzung der 1. Änderungssatzung der Friedhofssatzung der Hansestadt Wismar vom 11.12.2013 vorzunehmen, wonach das Befahren des Friedhofs bis zu den Gräbern für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen aG erlaubt wird.
Hierzu wird die Friedhofssatzung wie folgt geändert:
Im §6 wird unter neu Punkt 6 folgende Ergänzung aufgenommen:
„Von der Hansestadt Wismar werden für das Befahren der Friedhöfe mit dem Personenkraftwagen
bis zu den Gräbern, Ausnahmegenehmigungen für Personen vom Verbot nach §6 Abs. 3 Buchstabe a)
erteilt, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind, mit welchem eine außergewöhnliche
Gehbehinderung (aG) bescheinigt wird.“