24.10.2024 - 10.7 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.7
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 24.10.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Cornelia Mahnel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einem derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächenstreifen nordwestlich der Bahntrasse Wismar-Rostock im Stadtteil Dargetzow den Bebauungsplanes Nr. 91/24 „Sonstiges Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Sonnenfarm Wiebke 1/ Dargetzow“ gemäß § 12 BauGB aufzustellen.
2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Nord-Osten: durch die Stadtgrenze
im Süd-Osten: durch den Verlauf der Bahntrasse Wismar-Rostock
im Süd-Westen: durch einen Feldweg zum Rohlstorfer Weg
im Nord-Westen: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, in einem Abstand von 110 m entlang der Bahntrasse Wismar-Rostock
(siehe Anlage 1)
3. Der Beschluss zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 91/24 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekanntzumachen.
4. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
5. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.
6. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme von Planungsleistungen, entsprechend Anlage 3, mit der Sonnenfarm Wiebke GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Christian Auer, München zu schließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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